Start Nachrichten Kreis Donau-Ries: Impf-Skandal in Wemding – hunderte Betroffene!

Kreis Donau-Ries: Impf-Skandal in Wemding – hunderte Betroffene!

Landrat-Rößle
Landrat-Rößle

Im Landkreis Donau-Ries hat ein Arzt möglicherweise Impfbescheinigungen ausgestellt, ohne seine Patienten wirklich geimpft zu haben. Wie bereits berichtet durchsuchte die Kriminalpolizei Dillingen auch die Praxis des Mediziners in Wemding. Am heutigen Dienstag haben der Landrat Stefan Rößle, die Polizei & Staatsanwaltschaft nähere Infos über den Fall bekannt geben.

Was ist passiert?

Es besteht der Verdacht, dass es zu Unregelmäßigkeiten im Rahmen von Impfungen gegen das Covid-19-Virus durch den Mediziner gekommen ist. Es sind mehrere hundert Personen betroffen, manche haben sich wohl absichtlich einen falschen Impfausweis ausstellen lassen, viele hätten jedoch wirklich geglaubt, dass sie ordnungsgemäß gegen Corona geimpft worden sind. Auch wenn die Praxis nach der Durchsuchung bereits „wegen Krankheit“ geschlossen hatte, wurde eine offizielle Schließung angeordnet. Kurzfristig wurden durch das Landratsamt zusammen mit dem Bayerischen Roten Kreuz Antikörpertests im ehemaligen Nördlinger Impfzentrum ermöglicht, bereits 132 Betroffene haben diese Möglichkeit am Montag in Anspruch genommen. Dabei wurden durch die Polizei auch Befragungen durchgeführt, dies soll auch am Mittwoch und Freitag noch mehr Klarheit über den Fall bringen.

Wie geht es weiter?

Ab dem 11. Oktober werden für Betroffene kostenfreie PCR-Tests angeboten. Zudem soll es einen Sonderimpftermin geben.
Von Seiten der Polizei und Staatsanwaltschaft werden aktuell Beweismittel und Aussagen der Betroffenen ausgewertet. Man befinde sich noch am Anfang der Ermittlungen.
Die Polizei bittet weiter um Hinweise aus der Bevölkerung.

Was müssen Betroffene beachten?

Das Landratsamt weist darauf hin, dass bei Patienten bis zur Abklärung des tatsächlich vorhandenen Impfschutzes davon auszugehen ist, dass der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung nicht gültig ist und daher nicht verwendet werden darf. Im Falle einer Verwendung des Nachweises (Impfbuch und digitales Impfzertifikat) können strafrechtliche Konsequenzen drohen. Zu eigenen Sicherheit Betroffener und der ihrer Mitmenschen unterliegen diese daher wieder den gesetzlichen Regelungen wie ungeimpfte und nicht genesene Personen. Das Einhalten der allgemeinen Hygieneregelungen wird dringend empfohlen.