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Kreis Dillingen: Vorerst keine Bürgerversammlungen

Entsprechend der Bayerischen Gemeindeordnung sind Gemeinden grundsätzlich zur Durchführung mindestens einer Bürgerversammlung verpflichtet. Bedingt durch die Corona-Pandemie wird diese Vorgabe im Landkreis Dillingen bis auf Weiteres nicht umgesetzt. Darauf einigten sich die Bürgermeister des Landkreises. Stattdessen ein verstärktes Angebot an persönlichen Sprechzeiten den Bürgern die Möglichkeit geben, ihre Anliegen vorzubringen.