Start Nachrichten Kreis Dillingen: Ab Dienstag gilt ein Notfahrplan im ÖPNV

Kreis Dillingen: Ab Dienstag gilt ein Notfahrplan im ÖPNV

Der landesweite Fahrermangel im Öffentlichen Personennahverkehr stellt neben anderen Landkreisen in Schwaben derzeit auch den Landkreis Dillingen a.d.Donau vor massive Probleme. Aufgrund der hinzukommenden Krankheitswelle kommt es seit Schulbeginn zu Fahrtausfällen im Landkreis, die u.a. zu sehr vollen Bussen im Rahmen der Schülerbeförderung in der Früh und am Mittag führen.
Der Landkreis Dilllingen arbeitet deshalb zusammen mit dem zuständigen Verkehrsunternehmen, der Schwabenbus GmbH, mit Nachdruck an einer Lösung.
In Folge dessen wird ab Dienstag, 04.10.2022 ein Notfahrplan für das Verkehrsgebiet, das von der Fa. Schwabenbus bedient wird, eingerichtet, der alle Fahrten, die zur Schülerbeförderung in der Früh und am Mittag notwendig sind, gewährleistet.
Dafür müssen allerdings in den Nebenverkehrszeiten zwischen 4h und 7h insbes. auf der Linie 9105 Sontheim-Donauwörth Fahrten ebenso entfallen, wie der gesamte Samstagsverkehr im Landkreis.
Zudem wird es auch am Nachmittag zu einem Entfall von Fahrten kommen, bei denen auch einzelne Schüler betroffen sein können. Deren Heimfahrt wird allerdings durch spätere Fahrten gewährleistet, ist dann aber mit einer längeren Wartezeit verbunden.
Einzelheiten können den Notfahrplänen auf den Homepages des Landkreises Dillingen a.d.Donau (https://www.landkreis-dillingen.de/linienverkehr-landkreis) sowie der Schwabenbus GmbH (www.rba-bus.de) entnommen werden, die ab Freitag, 30.09.2022 veröffentlich werden.
Das AVV-Verkehrsgebiet ist hiervon nicht betroffen.
Da der Notfahrplan erst ab dem 04.10.2022 umgesetzt werden kann, wird es am Donnerstag, 28.09.2022 und Freitag, 29.09.2022 voraussichtlich noch zu Fahrtausfällen und damit einhergehend zu volleren Bussen kommen.
Landrat Markus Müller bittet hier um Verständnis und bittet Betroffene, sich, soweit möglich, zu Fahrgemeinschaften zusammenzuschließen, wo es zu Fahrtausfällen kommt, um für eine Entlastung an den beiden genannten Tagen zu sorgen.
Eine Kostenübernahme kann dort, wo es zu Fahrtausfällen kommt, im Rahmen und in Höhe der gesetzlichen Regelungen (Reisekostengesetz) mittels des entsprechenden Antrages zur Kostenübernahme auf der Homepage des Landkreises (https://www.landkreis-dillingen.de/export/download.php?id=1398) geltend gemacht werden.
Die Schwabenbus GmbH wird die Schulen über etwaige Fahrtausfälle am Donnerstag, 29.09.2022 und am Freitag, 30.09.2022 entsprechend informieren.