Start Nachrichten Kreis Augsburg: Telefonbetrüger aktiv

Kreis Augsburg: Telefonbetrüger aktiv

Neusäß/Steppach – Am vergangenen Mittwoch (15.06.2022) wurde ein 80-jähriger Senior Opfer eines Betrugs durch falsche Polizeibeamte. Er erhielt einen Anruf eines vermeintlichen Polizeioberkommissars, der von einem Raubüberfall in der Straße des Seniors berichtete. Im Rahmen der Fahndung sollen zwei Tatverdächtige festgenommen worden sein. Die Auswertung derer Laptops führte zu einer Liste mit potentiellen Opfern, worunter auch der 80-Jährige fallen würde. Im Anschluss wurde der Senior nach seinen Vermögenswerten befragt und angehalten sein gesamtes Bargeld in ein Briefkuvert zu verpacken. Auf konkrete telefonische Anweisung des Täters begab er sich dann zu einem nahegelegenen Supermarkt-Parkplatz und übergab einem ihm unbekannten Geldabholer über 30.000 Euro und 5.000 Schweizer Franken.

Meitingen – Bei einem gleichgelagerten Fall am selben Tag sollte ein 65-jähriger Meitinger ebenfalls sein gesamtes Vermögen an einen Geldabholer übergeben. Der Abholer (ein anderer als oben erwähnt) war in diesem Fall bereits am Anwesen des Seniors, als dieser den Betrug aufdeckte und am Telefon zu verstehen gab, dass er die echte Polizei verständigen werde. Dies bekam auch der Abholer mit und entfernte sich von dem Haus. Auf der Flucht stellten ihn jedoch die hinzugerufenen Polizeibeamten und nahmen ihn vorläufig fest.
Erste Ermittlungen ergaben, dass der Geldabholer eine Announce auf der Plattform „ebay-Kleinanzeigen“ geschaltet hatte. Darin bot er seine Dienste für Kurierfahrten und allgemeine Fahraufträge an. Die Täter wurden auf diese Anzeige aufmerksam und heuerten den 25-Jährigen gegen eine lukrative Bezahlung an. Er selbst ging von einem seriösen Hintergrund aus. Die Kriminalpolizei Augsburg entließ den bislang unbescholtenen Geldabholer in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Augsburg nach den polizeilichen Maßnahmen wieder, ohne ihn einem Ermittlungsrichter vorzuführen. Trotzdem wird er sich strafrechtlich für seine Tat verantworten müssen.

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor derartigen Internet-Angeboten und bittet solche auch zu melden. Insbesondere gilt:
Je höher die in Aussicht gestellten angebotenen Fahraufträge entlohnt werden, desto mehr sollten die Hintergründe hinterfragt werden:
• Wer ist mein Auftraggeber?
• Gibt es eine schriftliche Vereinbarung?
• Warum wird der Fahrauftrag so außergewöhnlich gut entlohnt?
Bei verdächtigen Jobangeboten sollte man diese im Zweifel ablehnen und ggf. die örtliche Polizei informieren.
Derartige Dienstleistungen bleiben in der Regel nicht unbestraft. Mögliche strafrechtliche Konsequenzen sind:
Bei vollendeten Taten drohen den Abholern wg. Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug mehrjährige Haftstrafen. Haben die Abholer einen Teil der Beute für sich vereinnahmt, wird neben der Haftstrafe die Einziehung von Taterträgen in der Gesamthöhe des Schadens ausgesprochen. Dies bedeutet, dass der Abholer nicht nur für seinen „Lohn“, sondern auch für die weitergegebene Tatbeute in die Haftung genommen wird.