Rund ein Jahr lang haben die Gemeinden Langerringen, Obermeitingen und Untermeitingen in enger Abstimmung zusammenhängende Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung auf dem Hochfeld geplant und interkommunal entwickelt. Im Januar dieses Jahres sind die maßgeblichen Teilflächennutzungspläne aller drei Gemeinden nun in Kraft getreten.
Parallel zu den entsprechenden Planungsverfahren wurde die Basis für die Realisierung eines beispielhaften interkommunalen Bürgerprojekts auf den entwickelten Flächen geschaffen: Gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Sing, Landsberg, als Partner erfolgte die Gründung der „Bürgerwind Hochfeld GmbH & Co. KG“. In dieser bereits bestehenden Gesellschaft sind inzwischen in nennenswertem Umfang Grundstücke im Bereich der geplanten Konzentrationsflächen aller drei Gemeinden durch übliche langfristige Pachtverträge im Rahmen eines sog. „Poolmodells“ gesichert. Die Realisierung von Windenenergieanlagen darauf ist im Rahmen eines sog. Bürgermodells beabsichtigt. 80 % aller Anteile an der „Bürgerwind Hochfeld GmbH & Co. KG“ sollen in erster Linie
– die betroffenen Grundstückseigentümer sowie die Bürgerinnen und Bürger aus der Region, dabei vorzugsweise zunächst diejenigen aus den Gemeinden Langerringen, Obermeitingen und Untermeitingen,
aber auch
– die Gemeinden Langerringen, Obermeitingen und Untermeitingen sowie die übrigen Kommunen der ILE-Region „Zwischen Lech und Wertach“ und im Begegnungsland Lech-Wertach oder das in Gründung befindliche Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden
übernehmen. Derzeit behindern allerdings regionale flugsicherungstechnische Vorgaben sowie militärische Vorschriften rund um einzelne An- und Abflugverfahren für den Militärflugplatz Lagerlechfeld die weitere Umsetzung. Die Recherchen des Ingenieurbüros Sing und hinzugezogener Spezialisten hierzu führen dabei zu dem Ergebnis, dass die geplante interkommunale Nutzung der ausgewiesenen Konzentrationsflächen auf dem Hochfeld zur Windenergiegewinnung durchaus mit allen flugsicherungstechnischen und militärischen Belangen in Einklang gebracht werden könnte, ohne den Flugbetrieb am Standort Lechfeld einzuschränken. Dazu sind offenbar lediglich vergleichsweise kleine Änderungen von Vorschriften nötig, die aus fachlicher Sicht unproblematisch wären. Zudem wären vergleichbare Beschränkungen bei anderen Windkraftprojekten in unserer Region dadurch voraussichtlich ebenfalls gelöst.
Mit der entsprechenden Problematik befasst wurden in intensiven Bemühungen auf fachlicher Ebene seit November letzten Jahres zunächst die zuständigen Stellen der Bay. Staatsregierung, der Bundesregierung sowie der Bundeswehr selbst.
Anlässlich eines von Robert Sing initiierten Besuchs von Vizekanzler Dr. Robert Habeck an der Windkraftbaustelle in der Gemeinde Fuchstal samt Besichtigung des Forschungsprojekts zum Vogelmonitoring bestand nun auch die Gelegenheit, die beschriebene Problematik an „erster Adresse“ vorzutragen und zu erläutern (Bild rechts). Hilfe wurde zugesagt: Im Moment bereits vorbereitet wird ein weiteres Treffen mit Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Habeck sowie Bundesverteidi-gungsminister Boris Pistorius, das in den nächsten Wochen stattfinden soll.
Im Interesse der Energiewende nötig wäre ein Paradigmenwechsel bei der Beurteilung von Windkraftprojekten aus flugsicherungstechnischer und militärischer Sicht generell, denn eine Vielzahl weiterer Planungen in Bayern sind in gleicher Weise betroffen. Anstelle einer starren Beurteilung nach regional geltenden Regeln bedarf es seitens der Bundeswehr einer Prüfung im Einzelfall, ob Projekte durch vertretbare Änderungen von flugsicherungstechnischen bzw. militärischen Vorschriften jeweils vor Ort begünstigt bzw. ermöglicht werden können. Das wäre der seitens der Bundeswehr nötige Beitrag zur Energiewende.