Es gibt einen neuen Kreisbrandrat im Landkreis Augsburg: Mit insgesamt 114 von 121 gültigen Stimmen wurde Christian Kannler am vergangenen Mittwochabend per geheimer Wahl von den Feuerwehrkommandanten und Kommandantinnen sowie Leitern der Werkfeuerwehren im ersten Wahlgang in das Amt berufen. Kannler dankte den anwesenden Feuerwehrleuten für ihr Vertrauen: „Ich betone es noch einmal, dass ‚Wir‘ von allen Feuerwehren, egal welcher Größe, der Kreisbrandinspektion und dem Landratsamt hat für mich eine ganz besondere Bedeutung. Ich freue mich auf die gemeinsame Zusammenarbeit.“ Der 43-Jährige zweifache Familienvater aus Neusäß hat eine lange Feuerwehrvergangenheit. Mit 13 Jahren trat er in die Jugendfeuerwehr ein, er war sechs Jahre Jugendwart, fünf Jahre Stellvertretender Kommandant sowie elf Jahre Kommandant der Feuerwehr Neusäß, hat alle Führungslehrgänge bis zum Verbandsführer erfolgreich absolviert und ist derzeit Kreisbrandinspektor des Bereichs 5 für den nördlichen Landkreis. „Ich gratuliere dir, lieber Christian, herzlich zu diesem deutlichen Wahlergebnis, das zeigt, dass du auf den Rückhalt der Kommandantinnen und Kommandanten zählen kannst“, so Landrat Martin Sailer, „Ich bin überzeugt davon, dass du die verantwortungsvolle Aufgabe des Kreisbrandrats erfolgreich ausführen wirst und heiße dich in unserem Haus herzlich willkommen.“
Kannler, der bislang bei der Stadt Neusäß beschäftig ist, wird mit Antritt seines Amtes in Vollzeit ins Landratsamt Augsburg wechseln. In seiner Funktion als Kreisbrandrat wird er eine Stabstelle des Landrats, in der Sachbearbeitung wird er dem Bereich Brand- und Katastrophenschutz im Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung angehören.
Die Zuständigkeiten des Kreisbrandrats sind im Bayerischen Feuerwehrgesetz geregelt: Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Beratung und Unterstützung des Landratsamtes, der Gemeinden und der Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes. Er hat die Feuerwehren regelmäßig zu besichtigen und für jährliche Ausbildungsveranstaltungen Sorge zu tragen. Im Einvernehmen mit dem Landratsamt kann der Kreisbrandrat zu seiner Unterstützung Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister bestellen. (Bildquelle: Theresa Bitsch)
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