Ein Jäger aus Königsbrunn hat in seinem Revier zwei Hunde erschossen, die angeblich immer wieder gewildert haben. Die Halterin zeigte den Mann an und das Augsburger Amtsgericht gab der Klage statt, weil die Hunde nicht beim Wildern erschossen wurden. Der Jäger bekam eine Geldstrafe und muss seinen Jagdschein abgeben. Nun hat der Anwalt des Jägers Berufung eingelegt, so dass der Fall vor dem Landgericht erneut verhandelt werden muss.