Kaufbeurer Standesamt nimmt an bundesweiten Pilotprojekt zur Digitalisierung teil
Der Stadtrat, der im vergangenen Jahr neu gewählt wurde, hat sich die Digitalisierung der Verwaltung groß auf die Fahnen geschrieben. Natürlich handelt es sich dabei um einen langwierigen Prozess weg von der Papierakte und hin zu weitreichend digitalen Systemen. Das Standesamt nimmt aktuell eine Vorreiterrolle in Sachen Digitalisierung bei der Stadt Kaufbeuren ein.
Seit Anfang März arbeitet das Standesamt Kaufbeuren zusammen mit einigen ausgewählten Standesämtern in Deutschland in einem Pilotbetrieb zur Testung eines neuen Fachverfahrens mit.
Das bundesweite Fachverfahren mit dem Namen AutiSta – Automation im Standesamt – wird im Rahmen dieses Pilotierungsverfahrens auf Herz und Nieren getestet. „Aktuell werden die notwendigen Urkunden dem Bürger nach der Beurkundung der Geburt des Kindes ausgehändigt und der Bürger muss sich selber um die Vorlage bei den jeweiligen Behörden kümmern. Genau das soll zukünftig AutiSta übernehmen“, erklärt Mathias Müller, Leiter des Kaufbeurer Standesamtes. Er und seine Mitarbeiter*innen freuen sich sehr, Teil des Pilotprojekts zu sein und Verbesserungsvorschläge aus der Praxis entwickeln zu können. Schließlich werden Stärken und Schwächen im laufenden Betrieb des Standesamtes getestet. Soweit es erhebliche Probleme gibt, kann aber wieder auf das normale Verfahren zurückgegriffen werden, sodass die standesamtlichen Aufgaben auf jeden Fall erfüllt werden können, versichert Müller.
Das neue Verfahren mit AutiSta soll ab dem 1. November 2021 bundesweit an den Start gehen. Das bedeutet, dass alle deutschen Standesämter dann damit arbeiten werden. „Die Digitalisierung der Verwaltung kann umso besser gelingen, wenn die Mitarbeiter*innen an der Basis rechtzeitig eingebunden werden, wie es hier der Fall ist. Und für den Bürger bedeutet AutiSta eine große Erleichterung,“ zeigt sich Müller überzeugt.
So arbeitet AutiSta
AutiSta schafft die Basis zur Umsetzung des sogenannten Registermodernisierungsgesetzes (RegModG). Wesentliche Voraussetzung für die nutzerfreundliche Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Deutschland ist, dass Daten und Nachweise elektronisch übermittelt werden können. Das soll am besten nicht immer wieder neu geschehen, sondern nur einmal. Um dieses Ziel verwirklichen zu können, müssen Personenverwechslungen ausgeschlossen und die betroffenen Bürger*innen bei der Erbringung von Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz eindeutig identifiziert werden können.
Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, wird bei jedem Personenstandseintrag die Bürgeridentifikationsnummer eingefügt werden. Diese Identifikationsnummer (= Steuer-Identifikationsnummer) erlaubt künftig einen geordneten elektronischen Datenaustausch zwischen den Behörden. Besonders relevante Register, zum Beispiel das Melderegister, werden zukünftig auch mit der Identifikationsnummer arbeiten.
Das bedeutet für den Bürger im Falle des Standesamtes unter anderem, dass die Verwendung von Personenstandsurkunden erleichtert wird.
Mit dem neuen Programm AutiSta wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass eine Behörde, bei der ein entsprechender Antrag gestellt wurde – zum Beispiel für Kindergeld – die Informationen künftig selbst auf diesem Weg beim Standesamt digitalisiert abfragen kann, statt sich eine Geburtsurkunde in Papierform vorlegen zu lassen.