Nach der Explosion eines Vereinsheims in Kaufbeuren muss ein Handwerker nun eine Geldstrafe zahlen. Ein entsprechender Strafbefehl des Amtsgerichts Kaufbeuren sei inzwischen rechtskräftig, da der Mann innerhalb der festgelegten Frist keinen Einspruch dagegen eingelegt habe. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Kempten hat der Handwerker bei Trocknungsarbeiten eine Leitung der Flüssiggasanlage beschädigt und so die Explosion verursacht. Bei dieser war im Februar 2021 das Vereinsheim komplett zerstört worden.