Es gilt die Sommerregelung auf dem Marktplatz – Durchfahrt für Autos gesperrt
Ab dem 1. März haben Fußgängerinnen und Fußgänger wieder Vorrang auf dem Günzburger Marktplatz und in den Altstadtgassen. Automatische Polleranlagen versperren
Fahrzeugen den Weg. „Um unsere Innenstadt mit baldigem Eintritt des Frühlings in seiner
ganzen Fülle an Geschäften, Restaurants, Bars und Cafés zu erleben, geht Sicherheit vor
Befahrbarkeit“, sagt Oberbürgermeister Gerhard Jauernig.
Der Marktplatz ist während der Sommerregelung bis zum 31. Oktober von 6 bis 11 Uhr und zwischen 14 und 17 Uhr für Anwohnerinnen und Anwohner, Beschäftigte/Geschäftsinhabende, Hotelgäste sowie den Lieferverkehr geöffnet – für alle anderen Fahrzeuge ist die Einfahrt in die Fußgängerzone zu jeder Uhrzeit verboten.
Ab dem Stadtturm und in der Fußgängerzone gilt für alle berechtigten motorisierten
Fahrzeuge im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich Tempo 10. Die Abendstunden bleiben
für den Verkehr gesperrt. In den Zeiten, in denen die Poller den Marktplatz als
Fußgängerzone sichern, erreichen Anwohnerinnen und Anwohner sowie Berechtigte ihre
Anwesen über die den Marktplatz flankierenden Straßen selbstverständlich trotzdem.
Wer unberechtigt ab dem 1. März durch die Fußgängerzone fährt, dem droht eine
kostenpflichtige Verwarnung von mind. 50 Euro. Verbotenes Parken in der Fußgängerzone
wird mit einer Verwarnung in Höhe von mind. 55 Euro belegt. Mitarbeitende der
kommunalen Verkehrsüberwachung kontrollieren die Zufahrten auf dem Marktplatz und
den umliegenden Gassen.
Bildunterschrift: Die Sommerregelung für die Günzburger Fußgängerzone tritt ab dem 1. März in Kraft
Bild: Philipp Röger für die Stadt Günzburg