Die Verkehrspolizeiinspektion (VPI) Donauwörth hat von Freitag, 04.11.2022 bis Sonntag, 06.11.2022 erneut stationäre Geschwindigkeitskontrollen im Landkreis durchgeführt. Aufgrund zahlreicher Hinweise haben die Beamten am Freitag vor dem Kindergarten
im Harburger Ortsteil Heroldingen von 07.30 bis 12.45 Uhr eine Messung mittels Lichtschrankensensor durchgeführt. In der Zeit von 07.00 bis 14.00 Uhr gilt dort eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Gemessen wurde in beide Fahrtrichtungen. Bei einem Durchlauf von 301 Fahrzeugen mussten 47 Verstöße (23 Verwarnungen und 24 Anzeigen) mit einer Überschreitung von 15 km/h und mehr geahndet werden. Dies entspricht einer sehr hohen Beanstandungsquote von über 15%. Der traurige Höchstwert betrug hier innerorts direkt vor dem Kindergarten 64 km/h und war damit mehr als doppelt so hoch wie erlaubt. Dies wird für den betroffenen Fahrer nicht nur ein hohes Bußgeld sondern auch ein Fahrverbot zur Folge haben. Eine Beanstandungsquote von weit über 10 Prozent vor einem Kindergarten ist außergewöhnlich hoch.
Am Samstag haben die Beamten der VPI die Bundesstraße 16 bei Hamlar in den Fokus genommen. An dieser Örtlichkeit gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Beamten mussten 86 Verstöße bearbeiten (59 Verwarnungen und 27 Anzeigen). Hier lag der negative Tageshöchstwert bei 143 km/h.
Schließlich wurde am Sonntag das Messgerät auf der erneuerten 2+1-Fahrbahn der Bundesstraße 25 bei Reimlingen aufgestellt. Auch hier gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Beamten mussten an der Messstelle in Reimlingen 82 Verstöße ahnden (30 Verwarnungen und 52 Anzeigen). 5 Verkehrsteilnehmer lagen mit ihren Geschwindigkeiten derart hoch, dass zusätzlich ein Fahrverbot anfallen wird. Ein junger Mann aus Augsburg wurde gegen 15.00 Uhr mit einer Geschwindigkeit von 174 km/h gemessen und kurz danach von einer Zivilstreife der VPI zur Feststellung seiner Identität angehalten. Ihn erwarten nun ein Bußgeld von 1400 EUR, 2 Punkte im Fahreignungsregister sowie ein Fahrverbot von 3 Monaten.