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Dillingen: Neuigkeiten für Vereine

Bereits zum 01. Januar 2023 sind die neuen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien-SportFöR) vom 05. Dezember 2022 in Kraft getreten.

Über dieses Programm gewährt der Freistaat Bayern insbesondere den Sport- und Schützenvereinen seit vielen Jahren zur Unterstützung der Jugendarbeit die sogenannte Vereinspauschale. Diese ist grundsätzlich bis zum 1. März 2024 beim Landratsamt zu beantragen. Deshalb weist Landrat Markus Müller die anspruchsberechtigten Vereine sowohl auf die Möglichkeit der Förderung als auch auf Änderungen seit Erlass der neuen Richtlinien hin.

Die Vereinspauschale stellt nach Meinung des Landrats eine wichtige Unterstützung der Vereine dar.
Neben der vom Freistaat Bayern gewährten Vereinspauschale wendet der Landkreis aus Mitteln der Sportförderung jährlich rund 32.000 Euro für diesen Zweck auf.

Mit Blick auf die geltenden Antragsregularien bittet der Landrat alle Sport- und Schützenvereine, die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale innerhalb der Antragsfrist, spätestens bis zum Freitag, 1. März 2024, beim Landratsamt einzureichen. Nachdem es sich beim Abgabetermin um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.

Die erforderlichen Antragsformulare wurden vom Landratsamt bereits an alle Vereine, die im vergangenen Jahr eine Förderung erhalten haben, versandt. Unabhängig davon steht das Antragsformular auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-dillingen.de zum Ausfüllen und Ausdrucken unter der Rubrik „Landkreis & Bürgerservice“ unter „Landratsamt“ – „Formulare“ – „Vereinspauschale“ zur Verfügung. Dort ist ebenfalls die Liste anerkannter Trainer- und Übungsleiterlizenzen hinterlegt.

Neu ist, dass der Antrag auf Gewährung einer Vereinspauschale auch online gestellt werden kann. Dieser ist auf der Homepage des Landratsamtes unter: „Landkreis & Bürgerservice – Onlinedienste-Vereine“ eingestellt.

Auskünfte zu den Fördervoraussetzungen und zum Antragsverfahren sind beim Landratsamt (Stephanie Berthold, Telefon 09071/51-236, E-Mail: stephanie.berthold@landratsamt.dillingen.de, Zimmer 125, 1. Stock) erhältlich.