Ab Montag, dem 11.01.2021, gelten schärfere Regeln. Was genau erlaubt ist und was nicht haben wir hier für Euch zusammengefasst
Zu den wichtigsten neuen Regelungen gehört die Verschärfung der Kontaktbeschränkungen. Danach sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. Kinder unter 3 Jahren sind hiervon ausgenommen und werden nicht mitgezählt!
Auch bei Alleinerziehenden gibt es keine Ausnahme. Kinder über 3 Jahren dürfen z.B nicht mit wenn Oma und Opa besucht werden.
Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn es sich um eine wechselseitige Beaufsichtigung unter Freunden handelt. Also, der Nachbar beaufsichtigt meine Kinder und ich dafür auch mal seine. Dann dürfen es mehrere Kinder sein – aber nur aus zwei Hausständen.
Ein Beispiel: Wenn jemand alleine wohnt darf dieser mehrere Personen aus einem Hausstand empfangen. Genauso kann er auch rausgehen und einen anderen Hausstand treffen, der aus zwei oder mehr Personen besteht.
Problematisch ist es auch bei „Patchwork“ Familien wenn ein Partner z.B seine Kinder aus einer früheren Beziehung zu sich holen möchte. Denn hier gilt leider auch ganz klar die Regelung, dass man sich als Haushalt nur mit einer weiteren Person, die nicht aus dem eigenen Haushalt stammt, treffen darf. Wenn es nicht anders geht, sollte sich vorab bei der Gemeinde erkundigt werden, ob es eine Möglichkeit gibt.
Was hat es mit dem 15 Km Radius auf sich?
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) darf man sich für z.B. touristische Tagesausflüge nicht mehr als 15 Kilometer vom eigenen Wohnort entfernen.
Wichtig: Für den Weg zur Arbeit, Hausarzt, zum Einkaufen oder zu einem Familienangehörigen gilt dieser Radius nicht. Allerdings bleibt überall die Ausgangsbeschränkung bestehen – d.h. bis 21 Uhr muss man wieder zurück sein und man darf weiterhin erst ab 5 Uhr wieder raus.
Weitere Regelungen:
Restaurants, Hotels, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie viele Geschäfte müssen bis mindestens 31. Januar geschlossen bleiben. Markus Söder hat aber bereits eine Verlängerung angekündigt.
Auch Kitas und Schulen bleiben zu – es gibt Distanzunterricht und Notbetreuung. Jedes Elternteil bekommt in diesem Jahr bis zu zehn extra Tage Kinderkrankengeld (also insgesamt 20 Tage), Alleinerziehende entsprechend bis zu 20 Tage extra. Der Anspruch gilt auch, wenn das Kind wegen Corona nicht in die Schule oder Kita gehen kann.
Um ausgefallenen Unterricht nachholen zu können, fallen die Faschingsferien aus. Die Abschlussprüfungen werden verschoben und auch ihre Zwischenzeugnisse erhalten Bayerns Schülerinnen und Schüler später – und zwar am 5. März statt wie bisher geplant am 12. Februar.
Testpflicht für Reiserückkehrer
Wer nach Deutschland einreist, muss einen aktuellen Corona-Test vorlegen und trotzdem zunächst in Quarantäne. In Bayern war eine solche Regelung schon vor Weihnachten beschlossen worden.
Betriebskantinen dürfen allenfalls noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Der Verzehr vor Ort ist untersagt.