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Corona: Diese Regelungen wurden beschlossen

Mit Blick auf die vierte Welle hat die MPK die Corona-Regeln erneut verschärft. Was in Bayern noch dazukommt, dürfte wohl morgen beschlossen werden.

Bundesweit 2G für Geschäfte und Freizeitveranstaltungen
In Geschäften sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen bekommen Zugang künftig nur noch gegen das Coronavirus Geimpfte oder von einer Infektion Genesene. Die in einigen Ländern schon geltende 2G-Regel soll nach einem Beschluss von Bund und Ländern vom Donnerstag bundesweit ausgeweitet werden und unabhängig von der jeweiligen Inzidenz gelten. Ausgenommen sind Geschäfte des persönlichen Bedarfs.

Diskotheken werden bei hohen Inzidenzen geschlossen
Clubs und Diskotheken werden bei hohen Corona-Infektionszahlen wegen des Ansteckungsrisikos geschlossen. Dies gilt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach einem Beschluss von Bund und Ländern am Donnerstag sagte.

Starke Zuschauer-Einschränkung bei Großveranstaltungen
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird die Teilnehmerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen deutlich eingeschränkt. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5000 Besucher und im Freien höchstens 15 000 sein, wie Bund und Länder am Donnerstag beschlossen haben.

Apotheker und Zahnärzte dürfen künftig impfen
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollen künftig auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte Impfungen gegen das Virus vornehmen dürfen. Der Bund werde den Kreis der dazu berechtigten Personen deutlich ausweiten, heißt es in einem Beschluss von Bund und Ländern vom Donnerstag.

Kontaktbeschränkungen
Wenn eine anwesende Person ungeimpft ist, gilt: Der eigene Haushalt plus max. zwei weitere Personen (ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren)
Private Veranstaltungen auf 50 Personen drinnen und 200 draußen begrenzt (auch hier gilt 2G)

Böllerverbot
Der Verkauf sowie das Zünden von Feuerwerk zu Silvester sind verboten. An publikumsträchtigen Plätzen soll es ein Feuerwerksverbot geben.

Schule
Die Maskenpflicht gilt bundesweit für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten

Impfen
Impfpflicht soll im Bundestag beschlossen werden und dann im Frühjahr kommen. Der Impfstaus wird wohl nicht dauerhaft anerkannt. Die zweite Impfung wird voraussichtlich nach neun Monaten ihre Anerkennung verlieren. Die Übergangsfrist soll so gestaltet werden, dass jeder die Chance zum Boostern bekommt.