Weltweit sind heute tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der
Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die
Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren.
Im Schnitt 1200 Mal pro Jahr finden Zöllnerinnen und Zöllner geschützte Tiere,
Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck
von Reisenden oder in der Post. Auf Grund von Internetbestellungen nimmt der
Versand von geschützten Tieren und Pflanzen zu und macht mittlerweile rund zwei
Drittel des prozentualen Aufgriffsvolumens aus. 34 Prozent aller Fälle kommen
über Flughäfen ins Land. In den vergangenen zehn Jahren zog der Zoll insgesamt
1,77 Mio. geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr.
Der Zoll überwacht mit seinen Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Ein-
und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere und
Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente
ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt.
Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im
Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.
Beamte des Hauptzollamts Augsburg haben Anfang Februar am Flughafen
Memmingerberg bei einer Kontrolle von Reisenden Korallenbruchstücke mit einem
Gesamtgewicht von 264,4 Gramm beschlagnahmt, weil die erforderlichen Dokumente
nicht vorgelegt werden konnten.
Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder
Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem
Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen –
wissentlich oder unwissentlich – dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten
blüht und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub. Aber
auch der gewerbliche internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen
hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt.
Morgen, am 3. März 2023, dem World Wildlife Day, feiert das Washingtoner
Artenschutzübereinkommen das fünfzigjährige Jubiläum seiner Unterzeichnung.
Dieses nach seiner englischen Abkürzung auch CITES (Convention on International
Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) genannte Übereinkommen ist
damit das älteste der großen internationalen Umweltschutzabkommen, dem sich
bislang 184 Länder verpflichtet haben. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und
Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel. Alle zwei bis
drei Jahre werden auf der Konferenz aller Vertragsstaaten Neuaufnahmen weiterer
gefährdeter Arten in die Anhänge des Übereinkommens oder Anpassungen des
Schutzstatus von bereits gelisteten Arten verhandelt.
In der EU wird das Übereinkommen einheitlich in allen Mitgliedstaaten durch die
Verordnung (EG) Nr. 338/97 und ihre Durchführungsverordnungen umgesetzt.
Das Hauptzollamt Augsburg wird vom 22. – 29. März 2023 in dem Pop-up-Store in
der Augsburger Fußgängerzone unter anderem mit einer kleinen Ausstellung zum
Washingtoner Artenschutzübereinkommen informieren. Der Eröffnungstag am
22.03.2023 hat als Themenschwerpunkt den Schutz der Artenvielfalt.
Weitere Infos erhaltet ihr im Netz unter www.zoll.de oder
www.artenschutz-online.de
Foto: Hauptzollamt Augsburg Korallenbruchstück