Wegen der verbotenen Lieferung von Werkzeugmaschinen an ein russisches Rüstungsunternehmen hat das Oberlandesgericht in Hamburg zwei Männer aus Bayern zu Haftstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte, ein Unternehmer aus Augsburg, habe sich der gewerbsmäßigen Zuwiderhandlung gegen das EU-Russland-Embargo schuldig gemacht, erklärte der Staatsschutzsenat am Donnerstag nach Angaben eines Gerichtssprechers. Der 41-Jährige bekam eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten. Zudem werden die knapp acht Millionen Euro eingezogen, die die russischen Abnehmer für die 15 Maschinen zahlten.