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Augsburg: Trunkenheit im Verkehr – auch auf dem E-Scooter

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Ab einem Promillewert von 1,1 gilt das Fahren eines Kraftfahrzeugs als Straftat – auch wenn es sich dabei um einen E-Scooter handelt. Darauf weist die Polizei jetzt noch einmal hin, nachdem allein in Augsburg gestern zwei E-Scooter-Fahrer mit mehr Alkohol im Blut unterwegs waren. Gegen sie wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt.