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Augsburg: Strafbefehl gegen Stadtrat Peter Hummel

Das Augsburger Amtsgericht hat gegen den Freie-Wähler-Stadtrat Peter Hummel einen Strafbefehl erlassen. Ihm wird vorgeworfen, andere Menschen unter falschen Namen diffamiert zu haben. Hummel hat angekündigt gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. Daher wird es wohl zu einem öffentlichen Prozess kommen. Der Strafbefehl sieht eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung vor. Verliert Hummel den Prozess, könnte die Strafe noch höher ausfallen.