Der Prozess um eine folgenschwere Böllerexplosion während eines Bundesligaspiels im Augsburger Fußballstadion ist noch vor der Anklageverlesung ausgesetzt worden. Grund dafür war, dass ein Schöffe des Landgerichts Augsburg bei der Detonation am 11. November 2023, durch die 14 Menschen verletzt wurden, selbst in der Arena war und die Explosion erlebt hatte. Er wurde deswegen am Dienstag von zwei der vier Verteidigern als befangen abgelehnt. Vier Männer sind in dem Prozess angeklagt.
Da der ehrenamtliche Richter ein Zeuge der Tat war, sei davon auszugehen, dass er nicht unvoreingenommen entscheide, erklärte einer der Anwälte. Der Vorsitzende Richter Christoph Kern sagte, es solle jeder Anschein der Voreingenommenheit vermieden werden. Deswegen unterbrach er sofort das Verfahren. Am kommenden Montag (25. März) soll der Prozess nun mit anderen Schöffen neu beginnen.
Wie Gerichtssprecher erläuterten, erfahren die Schöffen erst unmittelbar vor dem Beginn der Verhandlung den Inhalt des Verfahrens. Dadurch konnte der Schöffe nicht früher auf seine persönliche Betroffenheit hinweisen.
Bereits im Vorfeld des Prozesses hatte es auch gegen Kern einen Befangenheitsantrag gegeben. Grund ist, dass Kern selbst Fußballfunktionär ist, er ist ehrenamtlicher Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes. Seine Strafkammer ist aufgrund der Geschäftsordnung des Landgerichts für den Fall zuständig. Der Befangenheitsantrag gegen Kern wurde damals von dem Gericht abgelehnt.
In dem Prozess ist ein 28 Jahre alter Mann aus dem Raum Göppingen wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er soll den Böller geworfen haben. Der Mann wurde kurz nach der Detonation festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft, ihm drohen mehrere Jahre Gefängnis.
Mit ihm auf der Anklagebank sitzen drei weitere Männer im Alter von 28, 31 und 35 Jahren. Ihnen wird Beihilfe vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich bei den vier Angeklagten um Hoffenheim-Fans, die im Gästeblock waren. Wegen der Explosion war das Spiel Augsburg gegen Hoffenheim (1:1) mehrere Minuten unterbrochen worden, auch um die Verletzten zu behandeln.
Insgesamt 14 Zuschauerinnen und Zuschauer waren nach Angaben der Ermittler verletzt worden, darunter waren fünf Kinder. Die Opfer erlitten laut Staatsanwaltschaft Knalltraumata und andere Verletzungen, einige spürten auch Monate nach dem Spiel noch die Folgen.
Die Polizei vermutet, dass der Hauptangeklagte den Böller in seiner Unterhose am Sicherheitspersonal vorbei ins Stadion schmuggelte. Der Böller soll deutlich mehr Explosionskraft gehabt haben als übliche in Deutschland zugelassene Silvesterkracher. Für das Verfahren sind vier Verhandlungstage vorgesehen, frühestens im April wird das Urteil erwartet.