Neben den bereits bekannten zusätzlichen Auflagen im Stadtgebiet Augsburg regelt die Allgemeinverfügung auch die Maskenpflicht. Diese bleibt in den bereits bekannten Zonen bestehen. Die Maskenpflicht für Rad-, Pedelec-, E-Scooter- und Segwayfahrende gilt nur noch auf Gehwegen mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“, auf gemeinsamen Geh- und Radwegen, in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen, sowie in den naturnahen Bereichen beidseitig der Wertach, am Kuhsee und am Hochablass. Dies liegt darin begründet, dass in diesen Bereichen eine enge Begegnung und daher eine Infektion mit dem bzw. eine Übertragung des Coronavirus möglich ist. Die Stadt Augsburg reagiert damit auf die massive Kritik der Radfahrenden, nachdem bekannt geworden ist, dass die bisherige Auffassung der Stadt, Radfahrende von der Maskenpflicht auszunehmen, so von den zuständigen Ministerien nicht geteilt wurde.