Start Nachrichten Augsburg: Lange Haftstrafe für Kindstötung

Augsburg: Lange Haftstrafe für Kindstötung

Nach dem Tod eines dreijährigen Jungen hat das Landgericht Augsburg den Freund der Mutter zu neun Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den 24-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, ursprünglich war der Mann wegen Totschlags angeklagt. Der Angeklagte soll mit so brutalen Faustschlägen das Kind traktiert haben, dass dessen Därme geplatzt sind. Der Junge starb später im Krankenhaus. Mit dem Urteil folgte die Kammer weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil sie von einem Unfall ausging.