Der bayerische Landtagsabgeordnete Markus Bayerbach ist am Freitag vom Vorwurf der falschen Verdächtigung eines Ex-Mitarbeiters freigesprochen worden. Das Augsburger Amtsgericht ging davon aus, dass der früher bei der AfD aktive, inzwischen aber ausgetretene Politiker bei einer Polizeivernehmung nicht bewusst einen früheren Mitarbeiter beschuldigt hat. In dem Ermittlungsverfahren ging es um AfD-Daten, die Geflüchtete herabwürdigen oder den Nazi-Terror verharmlosen.
Hintergrund des Prozesses war, dass im Jahr 2019 der persönliche Referent Bayerbachs gekündigt hatte, um fortan für die AfD-Fraktion zu arbeiten. Es handelt sich um Andreas Jurca, der 2020 für die Partei auch Oberbürgermeisterkandidat in Augsburg war. Zwischen Bayerbach und Jurca kam es zum Zerwürfnis, und der Abgeordnete erstattete Anzeige, weil Jurca seinen Dienstcomputer gelöscht habe.
Bei der Wiederherstellung der Daten fand sich ein Ordner namens «AfD Witze» auf einer Festplatte. Die Polizei stufte 38 Dateien als strafrechtlich relevant ein, weil diese Ausländer in ihrer Menschenwürde verletzt, die Herrschaft der Nazis verharmlost oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gezeigt hätten.
Bayerbach sagte der Kripo, diese Dateien seien Jurca zuzuordnen – dies stellte sich letztlich als falsch heraus. Richterin Silke Knigge sagte beim Urteil, es bestünden große Zweifel, dass Bayerbach bei seiner Aussage gewusst habe, dass die Daten nicht von Jurca stammten.