Das Urteil gegen den Schläger vom Augsburger Königsplatz, der im Dezember 2019 durch einen Fausthieb den Tod eines Mannes verursacht hatte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des 17-jährigen, wie die oberste deutsche Instanz heute in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Augsburg hatte den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren Haft verurteilt.