Klimaaktivisten sind erneut mit ihren Plänen für eine Fahrraddemo auf der viel befahrenen Autobahn 8 (Stuttgart-München) gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München entschied am Freitag in einem Eilverfahren, dass die Demo nicht an diesem Sonntag (14. Mai) auf der A8 bei Augsburg stattfinden darf.
Das VGH bestätigte damit wie zuvor schon das Augsburger Verwaltungsgericht, dass die Stadt Augsburg als Versammlungsbehörde die Demonstration auf eine Alternativroute neben der Fernstraße verlegen durfte (Az. 10 CS 23.847).
Der VGH führte aus, dass es durch die Versammlung zu einer mindestens zweistündigen Vollsperrung der A8 in beide Richtungen kommen würde. Dies hätte massive Staus und sogar erhebliche Gefahren für Leib und Leben zur Folge.
Auch der Rettungsverkehr, insbesondere zur Augsburger Uniklinik, werde beeinträchtigt. Insofern sei der Eingriff in die Versammlungsfreiheit gerechtfertigt. Bereits im März waren Aktivisten mit den Plänen für eine Demo auf der A8 juristisch gescheitert.