Start Nachrichten Augsburg: Hohe Geldstrafe nach heftiger Beleidigung

Augsburg: Hohe Geldstrafe nach heftiger Beleidigung

Was müssen Politiker an verbalen Angriffen hinnehmen, wenn Bürger deren Politik kritisieren? Ein Augsburger ist in seinem Ärger über die Corona-Maßnahmen deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Das sieht er mittlerweile auch selbst so.

Nach einer Schimpftirade mit üblen Beleidigungen des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder und des Innenministers Joachim Herrmann ist ein Augsburger zu einer Geldstrafe über 16 500 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Augsburg rechnete am Montag in die Strafe auch eine frühere Verurteilung wegen Bedrohung und Beleidigung ein. Die Strafe fiel deswegen mit 300 Tagessätzen zu 55 Euro relativ hoch aus.

Der 34-Jährige hatte die Beleidigungen der Regierungsmitglieder in vollem Umfang sofort zugegeben und sich entschuldigt. «Das geht nicht», sagte er vor Gericht. Er begründete seine verbalen Ausfälle mit seiner Impulsivität und damit, dass er seinen Unmut zum Ausdruck bringen wollte.

Er hatte im vergangenen Dezember aus Ärger über die Corona-Politik eine E-Mail direkt an eine Service-Mailadresse der Landesregierung geschickt und dabei namentlich die beiden CSU-Politiker verunglimpft. Er bezeichnete Söder und Herrmann als «Hurensöhne», «Vollidioten» und «verlogene, korrupte, machtgeile, charakterlose und ehrenlose Kreaturen». Beide seien «Berufsverbrecher», die ins Gefängnis sollten.

Konkret ging es dem Mechatroniker um eine mögliche Corona-Impfpflicht der Bevölkerung. Er werde sich «mit dem Dreck» nicht impfen lassen und auch keine Strafe deswegen zahlen. Er lasse sich nichts vorschreiben, hieß es in der E-Mail.

Söder hatte sich Ende 2021 für eine generelle Impfpflicht eingesetzt. Nach der E-Mail erstattete Innenminister Herrmann Anzeige wegen Beleidigung. Politiker aller Ebenen, von den Kommunen bis zum Bund, berichten seit Jahren von zunehmenden Beleidigungen und Bedrohungen.

Der Staatsanwalt sagte in dem Augsburger Prozess, dass die impulsive Art des Angeklagten für diesen wohl ein Problem sei. Trotz der Vorstrafe und trotz der «heftigen Kraftausdrücke» sei gerade noch eine Geldstrafe vertretbar. «Das ist wirklich der letzte Warnschuss», sagte der Ankläger. Der 34-Jährige, der sich ohne Rechtsanwalt selbst verteidigte, nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.