Start Nachrichten Augsburg: Durchsuchungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung

Augsburg: Durchsuchungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung

Eine Durchsuchungsaktion der Generalstaatsanwaltschaft München, Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET), in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Schwaben Nord, wegen des Tatverdachtes der Volksverhetzung und Zuwiderhandlung gegen Verbote nach dem Vereinsgesetz führte am 13.09.2023 zum Auffinden umfangreicher Beweismittel.

Am 13.09.2023 durchsuchte die Generalstaatsanwaltschaft München zusammen mit dem polizeilichen Staatsschutz der Kriminalpolizei Augsburg insgesamt fünf Privatwohnungen von Vereinsmitgliedern sowie die Vereinsräumlichkeiten eines islamischen Vereins im Augsburger Stadtgebiet. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3, Strafgesetzbuch (StGB) und Verstoßes gegen das Vereinsgesetz (VereinsG) gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG unter der Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft München.

Die Ermittlungen richten sich zum jetzigen Zeitpunkt gegen einen oder mehrere unbekannte Personen mit Bezügen zu einem islamischen Augsburger Verein sowie einer damit verbundenen Koranschule. Tatgegenständlich ist ein auf YouTube veröffentlichtes Video, welches u.a. die Leugnung des Holocausts, antisemitische Hetze, antiisraelische Parolen und Bezüge zu einer ausländischen terroristischen Vereinigung beinhaltet. Im Laufe der Ermittlungen wurden direkte Bezüge zu o.a. Verein festgestellt.

Die von der Durchsuchung betroffenen Vereinsmitglieder werden zum derzeitigen Ermittlungsstand als Zeugen des Ermittlungsverfahrens angesehen. Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München durch das Amtsgericht München erlassen.

Es wurde umfangreiches Beweismaterial, insbesondere EDV-Anlagen / Datenträger und Mobiltelefone sichergestellt. Zudem wurden Bücher und Flyer aufgefunden, bei denen der Verdacht besteht, dass sie extremistisch-islamische und antisemitische Inhalte aufweisen. Die Ermittlungen insbesondere zur Auswertung und strafrechtlichen Würdigung der Beweismittel dauern an.