Sechs Wochen nach der tödlichen Attacke auf einen Feuerwehrmann am Augsburger Königsplatz zieht der Anwalt eines Verdächtigen vor das Verfassungsgericht. Er will erreichen, dass der Haftbefehl gegen seinen 17-jährigen Mandanten aufgehoben wird. Der Anwalt argumentiert, dass sein Mandant bei der tödlichen Attacke nur in der Nähe stand, was nicht strafbar sei. Durch die U-Haft würden insbesondere die Freiheitsgrundrechte verletzt.