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Augsburg: Aktion „Füreinander“

Mit der Aktion „Füreinander!“ hat das Büro für Bürgerschaftliches Engagement (BBE) ein weiteres niederschwelliges Format zur Anerkennung engagierter Augsburgerinnen Augsburger geschaffen. Anders als bei anderen Ehrungen kommt es dabei nicht auf eine möglichst große Anzahl von ehrenamtlich geleisteten Stunden oder ein formelles Ehrenamt an. Es sind vielmehr die stillen Heldinnen und Helden des Alltags, die zeigen, wie das Füreinander da sein einfach und pragmatisch geht. Sie sollen mit der Aktion geehrt und als positives Beispiel herausgestellt werden.

Viele helfende Hände sind gefragt

Der Nachbar, der in Pandemiezeiten für Hausmitbewohner eingekauft hat. Die Trainerin des Sportvereins, die mit ihrer Leidenschaft für den Sport alle Kinder ansteckt. Der freundliche Mitarbeiter der Telefonseelsorge, der in der dunkelsten Zeit zugehört und geholfen hat. Wer kennt sie nicht, diese Heldinnen und Helden und diese Helferinnen und Helfer des Alltags? Gerade in Zeiten der Pandemie sind in der Stadtgesellschaft viele helfende Hände sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger gefragt.

Bürgerinnen und Bürger entscheiden

Im Rahmen der Aktion „Füreinander!“ werden unter allen vorgeschlagenen Bürgerinnen und Bürger regelmäßig besondere Beispiele des Engagements ausgewählt. Diese Personen erhalten kleine Preise und – wenn sie möchten – auch öffentliche mediale Anerkennung. Das Besondere an der Aktion: Wer vorgeschlagen wird, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt.

Teilnahmebedingungen

Wer kennt jemanden, der unentgeltlich und freiwillig das Leben anderer besser, schöner und leichter macht oder gemacht hat? Gibt es im Umfeld jemanden, der sich besonders engagiert? Ist jemand bekannt, der mit Leidenschaft fürs Helfen und für freiwilliges Engagement brennt? Es geht darum, Wertschätzung zu zeigen und Heldinnen und Helden vorzuschlagen, die in der Nähe wohnen und diese für die Aktion zu benennen. Teilnahmeberechtigt sind alle Augsburger und Augsburgerinnen. Ihr könnt eine oder mehrere Personen eurer Wahl vorschlagen, auch euch selbst. Die Nominierungen erfordern das Einverständnis der jeweils vorgeschlagenen Personen. Die Nominierungen könnt ihr direkt per Online-Formular einreichen.