Start Nachrichten Augsburg/Aichach-Friedberg: Zahlreiche Durchsuchungen wegen Kinderpornografie

Augsburg/Aichach-Friedberg: Zahlreiche Durchsuchungen wegen Kinderpornografie

Die Kriminalpolizei Augsburg durchsuchte im Rahmen von zwei geplanten Aktionen zur Thematik „Kinderpornografie“ zahlreiche Wohnungen im Stadtbereich und Landkreis Augsburg sowie im Landkreis Aichach-Friedberg. Am 31.03.2022 und am vergangenen Dienstag vollzogen die Beamten insgesamt 17 Durchsuchungsbeschlüsse, die im Vorfeld durch das Amtsgericht Augsburg erlassen wurden.

Bei den Beschuldigten handelte es sich um 5 Jugendliche bzw. Heranwachsende im Alter von 15 bis 20 Jahren und 12 Personen im Alter von 22 bis 58 Jahren. Mit einer Ausnahme handelte es sich nahezu ausschließlich um männliche Beschuldigte.

In den meisten Fällen machten sich die Personen strafbar, weil sie Bilder bzw. Videos mit kinderpornografischem Inhalt im Internet beispielsweise auf sozialen Netzwerken, Messenger-Diensten oder über Clouds verbreitet hatten. Auch gab es mehrere Fälle, bei denen strafbares Bildmaterial in größeren WhatsApp-Gruppen im Umlauf war. Gruppenmitglieder machten sich strafbar, indem sie entsprechende Bilder bzw. Videos
in den Gruppen eingestellt, also verbreitet, oder heruntergeladen haben.

In einem Fall bezog ein 39-Jähriger mehr als 200 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten über ein Netzwerk und geriet so in den Fokus der Ermittler.

Bei den Durchsuchungen wurden insgesamt 26 Datenträger wie beispielsweise Handys, PCs, Laptops und Festplatten sichergestellt. Diese werden nun nach weiteren strafbaren Inhalten ausgewertet.

Die geschilderten Fälle stehen grundsätzlich in keinem direkten Zusammenhang. Vielmehr verhielten sich alle Beschuldigten in vergleichbarer Weise strafbar im Netz. Die Polizei weist auch im Zuge dieser Aktion darauf hin, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Bild- und Videomaterial mit strafrechtlich relevantem Inhalt via Whatsapp, Social Media & Co. online zu stellen oder herunterzuladen, ist nämlich kein Kavaliersdelikt. Deswegen sehen die entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches beispielsweise auch Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor, was die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von Kinderpornografie angeht.