Nach der Tötung eines Jugendlichen in einem Augsburger Flüchtlingsheim ist ein 30 Jahre alter Mann zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg stellte zudem am Dienstag die besondere Schwere der Schuld fest, sodass die Gefängnisstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann (Az. 8 Ks 401 Js 113618/20).
Der afghanische Staatsangehörige hatte sich ein langes Messer gekauft und war in dem Heim auf die Familie seiner Ehefrau losgegangen. Die Frau hatte sich zuvor von ihm getrennt. Der Mann schnitt seinem 15 Jahre alten Schwager den Hals durch und verletzte weitere Familienmitglieder teilweise schwer. Richterin Sabine Konnerth sprach von einer «eiskalt geplanten Tat».
Mit dem Urteil folgte die Strafkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte die Tötung des 15-Jährigen als Notwehr bewertet, weil sein Mandant bei dem Treffen in dem Flüchtlingsheim selbst angegriffen worden sei.
Bild: RADIO SCHWABEN Augsburg-Reporter Christoph Bruder