Ein Skiliftbetreiber im Allgäu ist mit seinem Eilantrag auf eine stundenweise Vermietung seiner Anlage nun auch höchstinstanzlich gescheitert. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt hat, wies das Gericht die Beschwerde des Liftbetreibers aus Buchenberg gegen einen ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg als unbegründet zurück.