Lang ersehnte Lockerungen ab Montag 1. März. Zum Monatsbeginn dürfen diese Geschäfte und Dienstleistungen wieder aufmachen:
- Baumärkte
- Baumschulen
- Blumenläden
- Friseure
- Fußpflege
- Gartenmärkte
- Gärtnereien
- Gesichtspflege
- Maniküre
- Musikschulen (Inzidenz < 100 im Einzelunterricht)
In den Betrieben müssen die Hygieneregeln eingehalten werden. 10 qm pro Kunde bei Geschäften unter 800 qm, größere Geschäfte 20 qm pro Kunde.