Am Montag (02.03.2020) waren die Beamten der Fahndungskontrollgruppe der VPI Augsburg auf der BAB A 8 unterwegs und wollten gegen 15.45 Uhr einen ukrainischen Pkw kontrollieren. Hierbei konnte der 21-jährige Fahrer zwar keinen ukrainischen Führerschein vorzeigen, sondern lediglich ein angeblich gerichtliches Schreiben als Nachweis einer Fahrerlaubnis. Dem wollten die Beamten allerdings nicht so recht glauben und zogen eine russisch sprechende Kollegin hinzu, die sich das „Dokument“ genauer ansah. Hierbei handelte es sich tatsächlich um ein offizielles behördliches Schreiben, in dem allerdings die Beschlagnahme des Führerscheins des Kontrollierten bestätigt wurde. Der 21-jähirge Ukrainer war somit nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, weshalb gegen ihn in Deutschland nun ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet wird. Die Weiterfahrt mit seinem Auto wurde unterbunden, nachdem aber sein Beifahrer im Besitz eines gültigen Führerscheins war, durfte dieser die Fahrt fortsetzen.