Start Nachrichten A8: Fuhrunternehmer fährt ohne Genehmigung – auch Drogenkonsum wurde festgestellt

A8: Fuhrunternehmer fährt ohne Genehmigung – auch Drogenkonsum wurde festgestellt

Beamte der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizei Neu-Ulm kontrollierten am Donnerstagnachmittag an der A 8 Höhe Oberelchingen einen polnischen Klein-Lkw mit Anhänger. Der selbstfahrende Unternehmer, ein 35-jähriger Pole, transportierte drei neue Pkw innerhalb von Deutschland. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle wurde dann auch die Fahrtauglichkeit überprüft. Hier stellten die Schwerverkehrskontrolleure drogentypische Auffälligkeiten fest und führten mit dem Fahrer einen freiwilligen Drogenvortest durch. Dieser zeigte eine Beeinflussung durch Amphetamin. In seiner Vernehmung räumte der Pole dann auch ein, dass er eine kleine Menge des Rauschgifts dabei habe. Hierzu hat er den Airbag seines Lkw ausgebaut, um die Drogen zu verstecken. Tatsächlich fanden die Verkehrspolizisten eine geringe Menge Amphetamin in der Airbagmulde des Lenkrads. Im Laufe der Kontrolle stellten die Beamten dann zudem fest, dass für den innerdeutschen Transport der Neufahrzeuge keine Genehmigung vorhanden war. Ferner fehlten die notwendigen Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten. Hier zeigte der Pole zwar Bescheinigungen über arbeitsfreie Tage vor, diese konnten aber nachweislich nicht stimmen, da er an den betreffenden Tagen das Fahrzeug lenkte. Auch war das Gespann um insgesamt über 12 Prozent und das zulässige Gesamtgewicht des Lkw um fast 20 Prozent überschritten. Dies wurde durch eine Verwiegung vor Ort mittels der mitgeführten Radlastwaagen festgestellt. Um die Fahrt unter Drogenbeeinflussung zu beweisen, wurde eine Blutentnahme angeordnet. Das aufgefundene Amphetamin wurde beschlagnahmt. Der Spediteur musste dann vor Ort eine Sicherheitsleistung im mittleren vierstelligen Bereich für den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Sammelsurium an weiteren Übertretungen hinterlegen. Auch wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.