Nicht schlecht staunten Einsatzkräfte der Verkehrspolizeiinspektion Augsburg am Montag (23.05.2022), gegen 09.00 Uhr, nachdem sie einen fahrenden Sattelzug auf der Autobahn A8 zur Kontrolle anhielten. Dessen Ladung bestand aus zwei Holz-Ferienhäusern, welche von Bulgarien nach Frankreich transportiert werden sollten, wodurch die erlaubte Länge des Gespanns deutlich überschritten wurde. Der 38-jährige Fahrer zeigte zwar eine angebliche Ausnahmegenehmigung vor, die jedoch nicht gültig war, da die zwei Holz-Ferienhäuser eigentlich auf zwei getrennte Transporte hätten verteilt werden müssen. Den 38-Jährigen erwarten nun ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt. Deutlich teurer wird es für die Verantwortlichen des Speditionsunternehmens aus Bulgarien, welche sich offensichtlich die Kosten eines zweiten Transportes sparen wollten. Gegen die Firma wird im Rahmen der sogenannten Gewinnabschöpfung eine Strafe in Höhe von 6.000 Euro fällig werden. Hinzukommt, dass die Weiterfahrt des Sattelzuges unterbunden wurde, bis ein zweites Gespann organisiert und die ungewöhnliche Ladung auf zwei Fahrzeuge verteilt wurde.