Am Sonntag den 13.12.20 kontrollierte die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizei Neu-Ulm nachmittags auf der BAB 7 am Parkplatz Buxachtal-Ost einen Sattelzug. Bei der Überprüfung des digitalen Kontrollgerätes wurde bei dem Fahrer, ein 49-jähriger Berufskraftfahrer, festgestellt, dass er die Fahrerkarte einer nicht anwesenden Person benutzte. So glaubte er im Fall einer späteren Kontrolle über seine tatsächlichen Lenk- und Ruhezeiten täuschen zu können. Dies gelang ihm diesmal offensichtlich nicht. Die Beamten der Kontrollgruppe stellten bei einer Auswertung der Daten des Kontrollgerätes und der Fahrerkarten fest, dass der Fahrer mehrfach eine tägliche Lenkzeit von über 19 Stunden hatte und seine tägliche Ruhezeit teilweise nur vier Stunden betrug. Erlaubt sind maximal zweimal in der Woche bis zu 10 Stunden Lenkzeit.
Sowohl beim Fahrer als auch beim Spediteur, der die Sozialvorschriften seiner Fahrer überwachen muss, sind Sicherheitsleistungen im vierstelligen Bereich einbehalten worden. Zudem musste der Fahrer vor Ort seine gesetzliche vorgeschriebene Mindestruhezeit von 11 Stunden einbringen, bevor ihm die Weiterfahrt gestattet wurde.