Start Nachrichten A7: LKW-Fahrer ohne Führerschein aber mit Haftbefehl gesucht

A7: LKW-Fahrer ohne Führerschein aber mit Haftbefehl gesucht

Am Dienstagvormittag, 07.02.2023, führte der Gefahrguttrupp auf dem Parkplatz Tannengarten-West eine Kontrollaktion durch, bei welcher der gewerbliche Güterverkehr unter die Lupe genommen wurde. Hierbei stellten die Beamten mehrere Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht, einen Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und sogar eine aktuelle Fahndungsnotierung fest, weshalb ein Lkw-Fahrer ins Gefängnis musste. Zudem wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 3.500 Euro von Fahrern und deren Unternehmen einbehalten.
So wurde unter anderem gegen 09.20 Uhr ein italienischer Sattelzug kontrolliert, dessen 43-jähriger Fahrer vermutlich mehrere fremde Fahrerkarten benutzt hatte. Die Straftat Fälschung beweiserheblicher Daten konnten ihm zwar nicht nachgewiesen werden, jedoch standen fehlerhafte Nachträge seiner Ruhezeiten außer Frage, weshalb von ihm und seinem italienischen Unternehmen je eine vierstellige Sicherheitsleistung wegen eines Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz einbehalten wurde. Anschließend durfte der 43-Jährige seine Fahrt fortsetzen.
Gegen 11 Uhr nahmen die Beamten dann einen Sattelzug mit rumänischer Zulassung ins Visier. Bei der Kontrolle des 48-jährigen rumänischen Fahrers konnte in Erfahrung gebracht werden, dass gegen ihn bis zum Ende vergangenen Jahres eine Fahrerlaubnissperre verhängt worden war. Die Daten auf seiner Fahrerkarte erbrachten einen Nachweis, dass der Mann während seiner Sperrfrist ohne gültige Fahrerlaubnis innerhalb von Deutschland unterwegs war. Da er aber auch nach Ablauf der Frist keine neue Fahrerlaubnis beantragt hatte, fuhr er auch danach noch unerlaubt weiter. Die Staatsanwaltschaft ordnete daraufhin eine Sicherheitsleistung in Höhe eines mittleren vierstelligen Betrages an, die der 48-Jährige jedoch nicht bezahlen konnte. Somit blieb es in dieser Angelegenheit bei der Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten. Da aber parallel hierzu noch ein offener Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort festgestellt werden konnte, der ebenfalls nicht durch Zahlung einer Geldstrafe abgewendet werden konnte, musste der Rumäne in eine Justizvollzugsanstalt verbracht werden, in welcher er nun mehrere Wochen Haft verbüßen muss. Seine rumänische Firma kümmerte sich um einen Ersatzfahrer. Aber auch das Unternehmen kam nicht ungeschoren davon. Da es sich nicht wie vorgeschrieben an dem digitalen Kontrollgerät angemeldet hatte, musste es eine Sicherheit in Höhe eines niedrigen dreistelligen Betrages entrichten. In allen Fällen wird eine Anzeige an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM, ehemals BAG) zur weiteren Sachbehandlung weitergeleitet.