Am Montag (22.03.2021) haben Bund und Länder erneut über die weitere Vorgehensweise in der Coronapandemie beraten. Nach zwölf Stunden, also am Dienstagmorgen, gab es Ergebnisse. Wir haben die wichtigsten Beschlüsse für Euch zusammengefasst.
Lockdown-Verlängerung
Der deutschlandweite Corona-Lockdown wird bis zum 18. April 2021 verlängert. Grund dafür ist die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens, insbesondere die hohe Verbreitung der Covid-19-Varianten.
„Ruhepause“ über Ostern
Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie soll über Ostern das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben in Deutschland so stark heruntergefahren werden, wie nie zuvor in der Krise. Der Gründonnerstag und Karsamstag werden dazu einmalig als Ruhetage definiert und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen und einem Ansammlungsverbot verbunden.
– Private Zusammenkünfte sollen dabei auf maximal zwei Hausstände höchstens aber fünf Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.
– Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Es gelten ansonsten die üblichen Feiertagsregelungen für Öffnungen.
– Bund und Länder bitten die Religionsgemeinschaften, Versammlungen nur virtuell durchzuführen.
– Etwaige mögliche Öffnungen anhand der Beschlüsse vom 3. März werden auf den 6. April verschoben.
– Impf- und Testzentren bleiben geöffnet.
Nach Ostern solle dann ein umfangreiches Testen in speziellen Bürgertestzentren, in Unternehmen, Schulen und Kitas beginnen. Dann würden „weitere Öffnungen ins Auge gefasst“.
Verschärfte Notbremse
Aufgrund des derzeit exponentiellen Wachstums bei den Fallzahlen müsse nun in den Gebieten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt, die Notbremse gezogen werden. Diese allein wird nach Ansicht der MPK nicht ausreichen, um den starken Anstieg der Neuinfektionen zu beenden. Deswegen sind länderspezifische, schärfere Maßnahmen im Gespräch. Kanzlerin Angela Merkel zählte in diesem Zusammenhang medizinische Masken im privaten Bereich, Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote auf.
Zusätzliche Corona-Hilfen für Firmen
Geplant sind auch zusätzliche Coronahilfen für Firmen. „Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln“, heißt es im Beschlusspapier der Bund-Länder-Beratung.
Schnelltests in Unternehmen
Auch die Unternehmen in Deutschland sollen als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen. Diese sollen pro Woche das Angebot von mindestens zwei Schnelltests umfassen. Hier setzt die Regierung auf Freiwilligkeit der Unternehmen. Im April sollen dann Daten erhoben werden, die als Grundlage einer eventuellen Anpassung der Arbeitsschutzverordnung dienen könnten.
Reisen
– Alle Bürger sollen weiter auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland verzichten.
– Bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten besteht die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung und zu einer zehntägigen Quarantäne nach Rückkehr. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5. Tag nach der Einreise abgenommen wurde.
– Wer aus Virusvariantengebieten kommt, muss eine Quarantäne von 14 Tagen einhalten.
– Bund und Länder erwarten von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug.
– Die Fluglinien sollen die Angebote während der Osterferien nicht weiter ausweiten.
– Die Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird.
Schulen
Schulen bleiben Ländersache. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder wird sich wohl dazu am Dienstag (23.03.) äußern.