Liste mit allen Corona-Fallzahlen in Bayerisch Schwaben
Die Daten können von anderen veröffentlichten Werten je nach Aktualität abweichen. Quellen sind die Landratsämter, Städte sowie das Robert Koch-Institut und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Daten vom 26.10.2020 um 09:12 Uhr.
Landkreis Aichach-Friedberg
- positiv getestet: 719 (+9)
- verstorben: 20
- 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 80,9
Landkreis Augsburg
- positiv getestet: 1.209 (+91)
- verstorben: 13
- 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 97,8
- Warnstufe Dunkelrot bis 6 Tage infolge unter 100
Stadt Augsburg
- positiv getestet: 2.204 (+66)
- genesen: 1.316
- verstorben: 17
- 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 205,4
Landkreis Dillingen
- positiv getestet: 475 (+21)
- verstorben: 29
- 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 53,9
Landkreis Donau-Ries
- positiv getestet: 713 (+6)
- verstorben: 26
- 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 119,6
Landkreis Günzburg
- positiv getestet: 591 (+18)
- verstorben: 4
- 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 58,3
Stadt Kaufbeuren
- positiv getestet: 286 (+8)
- verstorben: 10
- 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 126,1
Stadt Kempten
- positiv getestet: 298 (+7)
- verstorben: 10
- 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 104,1
Landkreis Lindau
- positiv getestet: 426 (+5)
- verstorben: 8
- 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 56,1
Stadt Memmingen
- positiv getestet: 276 (+11)
- verstorben: 2
- 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 149,7
Landkreis Neu-Ulm
- positiv getestet: 1.124 (+11)
- verstorben: 26
- 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 91,3
Landkreis Oberallgäu
- positiv getestet: 492 (+21)
- verstorben: 8
- 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 80,1
Landkreis Ostallgäu
- positiv getestet: 994 (+53)
- verstorben: 40
- 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 108,4
Landkreis Unterallgäu
- positiv getestet: 723 (+8)
- verstorben: 18
- 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 73,6
Grün: Inzidenz bis 35
- Kontaktbeschränkung für private Feiern und Kontakte, erlaubt sind maximal 2 Hausstände oder 10 Personen.
- Der Teilnehmerkreis von Veranstaltungen sowie die Zahl der Besucher von Veranstaltungen ist auf maximal 100 dinnen und 200 draußen beschränkt.
- Maskenpflicht bei besonderer Anordnung (z.B. ÖPNV, Schulen, Krankenhäuser, Gastronomie) und wenn Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
- auf stark frequentierten Plätzen, in Fußgängerzonen, in öffentlichen Gebäuden, im Unterricht für alle Jahrgangsstufen, an Universitäten, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
Gelb: Inzidenz 35 bis 50
- Sperrstunde 23 Uhr für gastronomische Einrichtungen, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 23 Uhr.
- Kontaktbeschränkung für private Feiern und Kontakte, erlaubt sind maximal 2 Hausstände oder 10 Personen.
- Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen, in Fußgängerzonen, in öffentlichen Gebäuden, im Unterricht für alle Jahrgangsstufen, an Universitäten, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
Rot: Inzidenz 50 bis 100
- Sperrstunde 22 Uhr für gastronomische Einrichtungen, Alkoholverkaufsverbot und Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr.
- Kontaktbeschränkung für private Feiern und Kontakte, erlaubt sind maximal 2 Hausstände oder 5 Personen.
- Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen, in Fußgängerzonen, in öffentlichen Gebäuden, im Unterricht für alle Jahrgangsstufen, an Universitäten, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.
Dunkelrot: Inzidenz ab 100
- Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 21 bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder nicht-alkoholischen Getränken.
- Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen sowie durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 21 bis 6 Uhr untersagt.
- Der Teilnehmerkreis von Veranstaltungen sowie die Zahl der Besucher von Veranstaltungen ist auf maximal 50 beschränkt. Dies gilt z. B. für Vereinssitzungen, Parteisitzungen, Sportveranstaltungen (Zuschauer), Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen, die beruflich oder dienstlich veranlasst sind, kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern, auf sonstigen Bühnen und im Freien sowie die dafür notwendigen Proben und andere Vorbereitungsarbeiten, Kinos etc.
Ausnahmen: Öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften; Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen
Die Ampelphase „Dunkelrot“ mit den dazugehörigen Maßnahmen gilt so lange, wie die 7-Tage-Inzidenz über 100 ist. Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz für sechs Tage in Folge unter 100 liegt, können die Maßnahmen wieder gelockert werden. In diesem Fall informieren wir hier darüber. Sollten in den Landkreisen und Städten zusätzliche Maßnahmen (z. B. für Schulen und Kindertagesstätten) beschlossen werden, informieren wir ebenfalls auf der RADIO SCHWABEN Webseite unter CORONAVIRUS AKTUELL.