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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Radio Schwaben GmbH
Fassung vom 01.07.2023
1) Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen: Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Sendeaufträge im Bereich der Rundfunkwerbung, die der Radio Schwaben GmbH erteilt werden und die auf den jeweils aktuellen, einheitlichen Grundsätzen zur Gestaltung und Ausführung von Rundfunkwerbe-Aufträgen basieren. Ein Sendeauftrag wird grundsätzlich zwischen dem Werbekunden und dem lizenzierten Programmanbieter, der Radio Schwaben GmbH, Amtsgericht Augsburg HRB 30719, mit Sitz in 86830 Schwabmünchen, abgeschlossen, welcher nachfolgend als RADIO SCHWABEN bezeichnet ist. Sendeauftrag im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Sendung von Werbespots eines Werbetreibenden.
2) Abweichende AGB: abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die nicht schriftlich anerkannt wurden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen von RADIO SCHWABEN nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
3) Annahme des Sendeauftrags: Jede Sendung eines Werbespots setzt eine schriftliche Auftragserteilung voraus. Aufträge für RADIO SCHWABEN werden erst nach deren schriftlicher Bestätigung durch RADIO SCWABEN verbindlich. Aufträge des Werbetreibenden haben Angaben über den Auftraggeber, den Spotinhalt, die Spotlängen und gewünschte Sendetermine zu enthalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit der GEMA und sonstigen Verwertungsgesellschaften erforderlichen Angaben mitzuteilen. RADIO SCHWABEN behält sich vor, Sendeaufträge abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, insbesondere mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar oder eine Sendung für RADIO SCHWABEN unzumutbar sind. Die Ablehnung eines Sendeauftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
4) Senderechte: Werbespots, die von RADIO SCHWABEN für den Kunden angefertigt wurden, können aus lizenztechnischen Gründen auch nur bei RADIO SCHWABEN ausgestrahlt werden und dürfen nicht bei anderen Radiostationen, im Internet oder auf anderen Medien zum Einsatz kommen. Ausgenommen sind vertraglich anderslautende Vereinbarungen.
5) Außerordentliche Kündigung durch RADIO SCHWABEN: Sofern erst nach Annahme des Sendeauftrags offenkundig wird, dass der Inhalt des Sendeauftrags gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, insbesondere mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar ist, steht RADIO SCHWABEN ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Im Falle einer solchen Kündigung hat RADIO SCHWABEN Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung; RADIO SCHWABEN muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was RADIO SCHWABEN infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Leistungen erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Geltendmachung von diesbezüglichen Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Die Kündigung von RADIO SCHWABEN wird unwirksam, sofern der Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Kündigung den Kündigungsgrund beseitigt; etwaige zur Vertragserfüllung gesetzte Fristen verlängern sich um diesen Zeitraum, sofern nicht aufgrund der schwebenden Unwirksamkeit des Sendeauftrags ein späterer Erfüllungszeitpunkt angemessen ist (z.B. Umdispositionen von RADIO SCHWABEN).
6) Leistungsbedingungen: Die Werbesendung wird unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt wie das übrige Programm. In diesem Rahmen gewährleistet RADIO SCHWABEN die ordnungsgemäße Ausführung jedes Auftrages. Sämtliche Werbespots werden als solche gekennzeichnet. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Sendung des Werbespots zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge, es sei denn, dies ist schriftlich vereinbart worden.
7) Laufzeit, ordentliche Kündigung: Ein Werbevertrag ist stets mit einer Laufzeit bzw. mit einem Werbevolumen versehen. Ein Abo-Auftrag mit einer Laufzeit bis zu einem Monat kann mit einer Frist von einer Woche, mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) gekündigt werden. Unterbleibt eine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Werbevertrag jeweils um eine weitere Laufzeit. Ein Werbevertrag auf unbestimmte Zeit kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
8) Pausierung: Ein Werbeauftrag oder ein Rahmenvertrag kann unter bestimmten Umständen pausiert werden. Die Gründe hierfür sind schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) rechtzeitig mitzuteilen. Werbeaufträge können außerhalb des Vertragszeitraums um maximal 3 Monate verschoben werden. RADIO SCHWABEN behält sich das Recht vor, auf eine komplette Abnahme des Werbeauftrags innerhalb des vereinbarten Zeitraumes zu bestehen.
9) Storno: Ein Storno ist nur einvernehmlich und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese sind: Die Absage einer beworbenen Veranstaltung, die Verschiebung einer Produkteinführung oder Eröffnung, Insolvenz, die Einstellung des Geschäftsbetriebes sowie höhere Gewalt. Die Gründe hierfür sind in jedem Fall schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) mit zusätzlichen Informationen darzulegen. Wird ein Werbevertrag während der Laufzeit ohne Angabe der vorher aufgeführten Gründe storniert, so steht RADIO SCHWABEN ein Schadensersatz in Höhe des nicht abgenommenen Volumens aus dem Werbevertrag zu.
10) Vergütung, Fälligkeit: Die Vergütung des Sendeauftrages erfolgt ausschließlich auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste (zzgl. der jeweils geltenden USt.) von RADIO SCHWABEN. Die bestellten Sendeaufträge werden jeweils am Monatsanfang vor Ausstrahlung in Rechnung gestellt. Soweit RADIO SCHWABEN für den Auftraggeber die Produktion von Werbespots erbringt, ist die für die Spotproduktion vereinbarte Vergütung nach Fertigstellung zur Zahlung fällig; RADIO SCHWABEN kann jedoch vor Fertigstellung angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
11) Sendebestätigung und Sendemitschnitt: Eine Sendebestätigung einer Werbebuchung wird explizit nur auf Anfrage per E-Mail kostenfrei versendet. Ein Sendemitschnitt kann zum Preis von 25,00 EUR pro Stunde (zzgl. der jeweils geltenden USt.) innerhalb von 3 Monaten nach Ausstrahlung schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) angefordert werden. Dieser wird in Audioform im Format MP3 innerhalb von 14 Tagen zur Verfügung gestellt.
12) Tarifänderungen, außerordentliches Kündigungsrecht des Auftraggebers: Änderungen der Preisliste werden mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten bekannt gemacht. Der
Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Bekanntgabe des neuen Tarifs zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preisliste außerordentlich kündigen.
13) Urheberrechte, Freistellung bei Rechtsverletzung: Urheber-, Leistungsschutz-, und sonstige Rechte, die im Rahmen der Werbespotproduktion durch RADIO SCHWABEN entstehen, werden dem Auftraggeber nur soweit zur Nutzung übertragen, als er diese im Rahmen des Auftrages zur Nutzung des Werbespots im Programm von RADIO SCHWABEN benötigt. Soweit bei der auftragsgemäßen Herstellung und Nutzung des Werbespots mögliche Rechte Dritter berührt werden, übernimmt RADIO SCHWABEN keine Haftung. Der Auftraggeber übernimmt die volle Haftung für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und stellt RADIO SCHWABEN von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber garantiert mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zur Verwertung im Rundfunk erforderlichen Urheber-Leistungsschutz- und sonstige Rechte, die auf den von ihm gestellten Audio- und/oder Bilddaten oder sonstigen Unterlagen ruhen, erworben hat.
14) Gewährleistung: Fällt eine Werbesendung aus programmlichen (z.B. Unterbrechung des Sendeablaufs durch wichtige Nachrichten) oder technischen Gründen bzw. aufgrund höherer Gewalt aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hiervon wird der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche Verschiebung.
15) Haftung RADIO SCHWABEN: Zum Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist RADIO SCHWABEN unter Ausnahme der Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Organe, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verpflichtet, es sei denn, durch RADIO SCHWABEN ist eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegeben. Schadensersatzansprüche, die aus grober Fahrlässigkeit resultieren, sind begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden bis zu einer Höhe des dreifachen des Auftragswertes; diese Einschränkung gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
16) Aufbewahrung von Unterlagen des Auftraggebers: Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet für RADIO SCHWABEN nach der Überspielung. Tonträger werden nach der Überspielung dem Auftraggeber zugesandt. Manuskripte oder Tonträger, die nicht Eigentum von RADIO SCWABEN sind, werden auf Wunsch des Auftraggebers auf dessen Gefahr und Kosten an den Auftraggeber gesandt. Verlangt der Auftraggeber nicht innerhalb sechs Wochen nach Ablauf des Werbevertrags die Rücksendung, darf RADIO SCHWABEN Manuskripte, Tonträger und sonstige Unterlagen vernichten.
17) Erfüllungsort, Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Augsburg.
18) Salvatorische Klausel: Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die anderen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen tritt diejenige, welche die Parteien vereinbart hätten, um den wesentlich gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.
Radio Schwaben GmbH, Frauenstraße 7, 86830 Schwabmünchen