Am heutigen Mittwoch (10.02.2021) haben sich Bund und Länder erneut getroffen, um über die weitere Vorgehensweise in der Corona-Pandemie zu beraten. Mit Blick auf die Gefahren durch Mutationen wurden bisher folgende Beschlüsse gefasst:
Lockdown-Verlängerung
Der Lockdown wird in ganz Deutschland bis zum 7. März verlängert. Das betrifft alle Maßnahmen die bereits gelten – diese werden weiterhin umgesetzt. In diesem Zusammenhang sollen nach wie vor alle unnötigen Kontakte vermieden werden. Private Zusammenkünfte sind nach wie vor nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Auch private Reisen sind zu unterlassen. In Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz von 50 weiter nicht unterschreiten, sollen strengere lokale oder regionale Maßnahmen möglich sein.
Geschäfte bleiben zu, Frisörsalons dürfen ab 1. März öffnen
Der Einzelhandel, Geschäfte und Gastronomie bleiben weiterhin geschlossen. Hingegen dürfen Frisörgeschäfte in Deutschland ab dem 1. März wieder öffnen. Voraussetzung sind die Einhaltung von Hygienevorschriften, die Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie die Nutzung medizinischer Masken.
Lockerung erst ab Inzidenz von unter 35
Erst unter einer 7-Tage-Inzidenz von 35 sollen weitere Lockerungen für Handel, Gastronomie, Hotelgewerbe, Museen, Freizeiteinrichtungen und Weiterer beschlossen werden. Darüber wird allerdings erst im März beraten.
Kitas und Schulen
Die Länder sollen im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung selbst entscheiden. Es sollen vermehrt Schnelltests in Schulen eingesetzt werden. Medizinische Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen seien ebenfalls weiter nötig. Auch sollen die Länder die Digitalisierung des Unterrichts weiter ausbauen, um hybriden Unterricht und das schrittweise Hochfahren des Lehrbetriebes zu ermöglichen. Mehrere Länder hatten zuvor angekündigt, in jeden Fall in den kommenden Tagen die Grundschulen wieder zu öffnen.
Corona-Impfung
Bund und Länder sind weiterhin optimistisch, dass allen Bürgern spätestens bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden kann. Dies ist nach Stand der aktuell von den Herstellern zugesagten Zulassungsdaten und Liefervolumen erreichbar. Die Länder wollen alle entsprechenden organisatorischen Vorkehrungen treffen.
Schnelltests zur Selbstanwendung
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder sehen in Schnelltests zur Selbstanwendung ein weiteres geeignetes Mittel zur Steigerung der Testkapazitäten in Deutschland. Die rechtliche Grundlage für den Vertrieb solcher Tests in Deutschland hat der Bundesminister für Gesundheit durch Verordnung geschaffen. Sobald Hersteller entsprechender Selbsttests, die für den Gebrauch ohne vorherige Schulung vorgesehen sind, eine Zulassung beantragen, wird der Bund diese zügig prüfen und bei erfolgreicher Prüfung zulassen.
Unterstützung der Unternehmen
Noch in diesem Monat wird die Auszahlung der Überbrückungshilfe III mit großzügigen Abschlagszahlungen beginnen. Es ist der Bundesregierung zudem in Gesprächen mit der EU gelungen, mehr als eine Verdopplung des EU-Beihilferahmens für Corona-bedingte Schäden zu erreichen. Kulturschaffende sind besonders von der Pandemie betroffen, deshalb hat der Bund das Rettungs- und Zukunfts-Programm „Neustart Kultur“ mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet, die auch zügig zur Auszahlung gebracht werden soll.
Wie geht es weiter?
Um den Bürgern Planungsperspektiven zu ermöglichen, wollen Bund und Länder weiter an einer sicheren und gerechten Öffnungsstrategie arbeiten. Konkret wurde hier allerdings noch nichts. Die nächste Bund-Länder-Beratung wurde auf den 3. März datiert.