Gegen den 19-jährigen Täter mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne jeglichen Migrationshintergrund wurde am heutigen Sonntagmittag (21.06.2020) der von der Staatsanwaltschaft Augsburg beantragte Haftbefehl wegen:
– versuchten Totschlags,
– versuchter schwerer Brandstiftung,
– tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte,
– Diebstahl mit Waffen,
– Bedrohung,
– Beleidigung
– Sachbeschädigung
von der zuständigen Ermittlungsrichterin erlassen und in Vollzug gesetzt. Sobald es sein Gesundheitszustand zulässt – er befindet sich nicht in Lebensgefahr – wird der von drei Kugeln getroffene Verletzte in eine Justizvollzugsanstalt verbracht. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft gibt es keine Anhaltspunkte für einen unrechtmäßigen Schusswaffengebrauch. Die Schussabgaben erfolgten in Notwehr durch zwei Polizeibeamte, die insgesamt sechs Schüsse abgaben. Die Ermittlungen zum genauen Tathergang dauern noch an.