„Heute ist die neue Etappe im Corona-Prozess, der unser Land in Atem hält“, beginnt Markus Söder. Jeder, der glaube, Corona sei vorbei, irre sich. „Keiner soll sich täuschen. Corona bleibt absolut tödlich. Vorsicht ist die einzige echt Therapie, eine andere Strategie hat die Zahl der Todesfälle enorm erhöht“ – hiermit weist er auf die Situation in Schweden hin. Er geht auch auf die aktuellen Infektionszahlen ein. Er lobt Bayern „Die gesamte Strategie war richtig“
„Ich bitte eindringlich darum, nicht durch Leichtsinn etwas zu verspielen. Eine zweite Welle ist jederzeit möglich. Corona ist wie ein Funke, der jederzeit ein Buschfeuer entfachen kann“, mahnt Söder sehr deutlich. Er sei auch besorgt um die Reisen, die jetzt möglich sind: „Ich gönne jedem seinen Urlaub – egal wohin. Ich bitte aber eindringlich um Vorsicht. Ich hoffe sehr, dass der Ballermann kein neues Ischgl werden wird. Daran müssen alle arbeiten.“
„Wir erleichtern schrittweise“, sagt Söder. Nun sei das Ziel gewesen, insbesondere die Familien weiter zu entlasten. Nun kündigt der Ministerpräsident an, dass der Katastrophenfall ab dem morgigen Mittwoch ausgehoben werde. Die Koordinierungsstrukturen würden jedoch aufrecht erhalten. Im öffentlichen Raum dürfen sich wieder bis zu zehn Personen treffen. Bei Veranstaltungen gilt ab nächstem Montag: Im Freien sind nun Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen möglich, im Innern mit 50. Das betrifft auch Vereine, Hochzeiten, Familienfeiern. Ab nächster Woche werden diese Zahlen sogar verdoppelt! (100 innen, 200 außen).
Auch die Sperrstunde für Gaststätten wird verschoben – um eine Stunde nach hinten. Bezüglich der Großveranstaltungen macht Söder keine Hoffnungen: Hier wird morgen eine Verlängerung über den 31.8 hinaus beschlossen.
Auch bei Alten- und Pflegeheimen wird vorsichtig gelockert: „Wir erlauben jetzt mehr Personen und mehr Besuchszeit“, so der Ministerpräsident. Das geschieht aber individuell, je nach Möglichkeiten und Größe der Einrichtungen. Auch im Handel gibt es Erleichterungen wie z.B 10 statt 20qm pro Person. Diese Regel wird auf andere Einrichtungen wie Tierparks übertragen. Bislang war jeder Schritt erfolgreich. „Wir arbeiten seriös und souverän“ betont Söder und mahnt damit abschließend noch einmal zur Vorsicht.
Alle Beschlüsse hier im Detail:
1. Bayerische Corona-Strategie / Aufhebung des Katastrophenfalls / Erweiterung der allgemeinen Kontaktbeschränkung / Lockerungen in Handel, Gastronomie und bei Veranstaltungen / mehr Publikum in Kunst und Kultur
Durch die zielgerichteten Maßnahmen der Staatsregierung ist es in den vergangenen Wochen gelungen, die Ausbreitung des Corona-Virus wirkungsvoll einzudämmen und deutlich zu verlangsamen. Belastungsspitzen und die ohne entschiedene Maßnahmen absehbare Überlastung der Gesundheitsversorgung konnten vermieden werden. Bayern ist durch sein umsichtiges und schnelles Handeln auch bei der Bekämpfung der Pandemie Wegweiser für ganz Deutschland geworden. Die Staatsregierung hat bereits in den vergangenen Wochen wesentliche erste Schritte in eine neue Normalität eingeleitet. Dazu gehören insbesondere der Übergang von allgemeinen Ausgangs- zu Kontaktbeschränkungen, die schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts an den Schulen, die Ausweitung der Kinderbetreuung, die Öffnung der Gastronomie, des Handels, die Wiederaufnahme von Gottesdiensten und Versammlungen sowie der Neustart des Sportbetriebs in verschiedenen Bereichen. Eine Bestandsaufnahme nach dem Ende der Pfingstferien zeigt, dass diese Schritte verantwortungsvoll und angemessen waren. Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor stabil: Die Infektionszahlen sind weiter rückläufig. Die Zahl der Genesenen übersteigt seit einiger Zeit kontinuierlich die Zahl der neu Infizierten. In der Mehrzahl der Landkreise und kreisfreien Städte gab es in den vergangenen sieben Tagen keine Neuinfektionen. Die Staatsregierung setzt deshalb ihren Kurs der erfolgreichen Krisenbewältigung fort. Es gilt weiterhin, Rückkehr zur Normalität einerseits und Umsicht und Vorsicht andererseits durch abgestimmte Einzelschritte miteinander in Einklang zu bringen. Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat beschlossen: 1. Katastrophenfall 2. Allgemeine Kontaktbeschränkung Die Regelungen für die Gastronomie, Hotellerie und Kulturstätten werden entsprechend erweitert. Die Rahmenkonzepte der betroffenen Fachministerien werden, soweit erforderlich, entsprechend angepasst. 3. Einrichtungen und Bereiche, in denen bisher eine Person pro 20 qm Fläche zugelassen war Sofern die Mitarbeiter in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften oder an Rezeptionen durch transparente Schutzwände aus Acrylglas o.ä. zuverlässig geschützt werden, entfällt für sie die Pflicht zum dauerhaften Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. 4. Gastronomie 5. Kunst und Kultur Der Chorgesang im Bereich der Laienmusik wird ab 22. Juni 2020 wieder zugelassen. Voraussetzung ist ein Mindestabstand der Beteiligten von 2 m, regelmäßige Lüftungsintervalle und eine Begrenzung der Probendauer. Das Wissenschaftsministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein entsprechendes Hygienekonzept entwickeln und veröffentlichen. 6. Gottesdienste 7. Veranstaltungen Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt. Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020. 8. Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Altenheime und Behinderteneinrichtungen 9. Hallenbädern, Thermen und Hotelschwimmbädern 10. Betrieb von Reisebusunternehmen 11. Sport 12. Kindertagesbetreuung und Schule Insgesamt gilt für die Kindertagesbetreuung und die Schule das Ziel, ab September wieder den Regelbetrieb aufzunehmen.
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