Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit Beschluss vom 8. November 2024 einem Eilantrag des Bund Naturschutz gegen eine Allgemeinverfügung des Landratsamts Oberallgäu, mit der gestattet wird, Biber nachzustellen, zu fangen und zu töten, stattgegeben.
Das Landratsamt Oberallgäu hat am 11. September 2024 eine Allgemeinverfügung mit dem Inhalt veröffentlicht, dass zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden, im Interesse der Gesundheit des Menschen sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit gestattet wird, Bibern (Castor fiber) in der Zeit vom 1. September bis 15. März unter näher definierten Voraussetzungen nachzustellen, sie zu fangen und zu töten. Hiergegen hat der Bund Naturschutz Klage erhoben und einen Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt.
Mit Beschluss vom 8. November 2024 gab das Verwaltungsgericht Augsburg dem Eilantrag statt, indem es die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Allgemeinverfügung wiederhergestellt hat. Maßgebend für die Entscheidung war für die Kammer, dass im Eilverfahren nicht ausräumbare Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Allgemeinverfügung bestünden. Denn die Allgemeinverfügung erweise sich bereits deswegen als rechtswidrig, weil die nach den gesetzlichen Vorgaben für den Erlass der streit-gegenständlichen Allgemeinverfügung erforderliche Mitwirkung des Bund Naturschutz unterblieben sei und auch die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Absehen von den eingeräumten Mitwirkungsrechten von Naturschutzvereinigungen, etwa bei Bagatellfällen, nicht vorlägen. Nachdem die Allgemeinverfügung daher bereits aufgrund der unterbliebenen Beteiligung des Bund Naturschutz rechtswidrig sei, käme es auf die weiter aufgeworfenen Fragen zur materiellen Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung nicht mehr entscheidungserheblich an.
Stellungnahme des Landratsamtes:
Aufgrund der sehr hohen Biberpopulation im Landkreis kommt es leider zu einer steigenden Anzahl an Konflikten, unter anderem mit wichtigen Infrastruktureinrichtungen. Die Tiere haben unter anderem Bahndämme unterhöhlt, die Trinkwasserversorgung gefährdet und Straßen sowie Wirtschaftsflächen beschädigt. Im Hinblick auf die Bahn hat dies unter anderem auf der Bahnlinie Sonthofen – Oberstdorf zu erheblichen Ausfällen und wirtschaftlichen Schäden geführt.
Um im Bereich der wichtigen Infrastruktur (überörtliche Straßen und Bahnlinien) künftig ohne vorangehendes Verwaltungsverfahren und damit sehr schnell auf Konflikte reagieren zu können, hat das Landratsamt am 11.09.2024 eine Biberallgemeinverfügung erlassen. Die Allgemeinverfügung erlaubt, Biber im Bereich von 30m um Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, sowie an Schienenwegen und einigen Fischteichanlagen im Landkreis zu entnehmen. Die Allgemeinverfügung dient damit der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz der Menschen im Landkreis. Es geht nicht darum, den Bestand des Bibers insgesamt zu dezimieren, sondern allein darum, bestehende Gefahrensituationen zu beheben.
Der Bund Naturschutz hatte gegen die Allgemeinverfügung Klage eingereicht und Eilrechtschutz beim Verwaltungsgericht Augsburg beantragt.
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat nun in einer Eilentscheidung die Anwendbarkeit aufgrund formeller Mängel ausgesetzt. Das Landratsamt sieht nach wie vor die Erforderlichkeit für die eine solche Allgemeinverfügung. „Wir bedauern die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts, da sie aus meiner Sicht für die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Menschen im Landkreis nicht förderlich ist. Dennoch werden wir jetzt schnell handeln und das Verfahren zum Neuerlass der Allgemeinverfügung unter Berücksichtigung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts starten. Ziel ist und bleibt es, auf Gefahren für wichtige Infrastruktureinrichtungen schnell und pragmatisch reagieren zu können“ so Landrätin Indra Baier-Müller.
Bis zum Erlass der neuen Allgemeinverfügung sind auch weiterhin Entnahmen im Einzelfall auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes möglich.