Auch dieses Jahr stellt die Stadt Kaufbeuren mehrere Kubikmeter Streusplit in geringen Mengen für den Privatgebrauch zur Verfügung. Dieser wird an 14 verschiedenen Standorten im gesamten Stadtgebiet bereitgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger können ab spätestens Freitag, 08. November 2024, den Streusplit an den jeweiligen Splitabholplätzen entnehmen.
An folgenden Stellen kann der Streusplit abgeholt werden:
Neugablonz:
1. Gürtlerstraße/Ecke Perlengasse
2. Fichtenweg
3. Proschwitzerstraße
Kaufbeuren:
4. Liegnitzer Straße/Elbinger Straße
5. Herzog-Friedrich-Straße Containerplatz
6. Hofanger/Sonneneck
7. Tänzelfestplatz
8. Schelmenhofstraße: Parkplatz Bahnhof
9. Sparkassen Parkhaus Containerplatz
10. Quartiersplatz Sophie-von-La-Roche-Straße
11. Grafensteigle
Oberbeuren:
12. Feuerwehrhaus
Hirschzell:
13. Feuerwehrhaus
Kleinkemnat:
14. Feuerwehrhaus
Eigentümer in der Pflicht:
Für das Räumen und Streuen von Gehwegen sind die Eigentümerinnen und Eigentümer des angrenzenden Grundstücks verantwortlich. Die Gehwege sollten so geräumt und gestreut werden, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Das entspricht ungefähr einer Breite von einem Meter. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte sind die Eigentümer verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen erneut zu räumen und zu streuen. Sie müssen ihrer Streupflicht werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 Uhr nachgekommen. Die Streupflicht endet um 20 Uhr.
Was ist beim Räumen zu beachten?
Die Stadt Kaufbeuren bittet darum, den Schnee an den Rand des Gehweges zu räumen und nicht auf die Straße. Damit ist bei Tauwetter ein guter Wasserablauf gewährleistet. Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, dass Schneereste bei der Räumung der Straße durch die Schneepflüge wieder auf den frisch geräumten Gehwegen landen. Hier bittet der Bauhof um Verständnis. Nähere Informationen entnehmen sie der Räum- und Streuverordnung der Stadt Kaufbeuren.
Bild: Christoph Rothe/Stadt Kaufbeuren