Stadtrat setzt Termin zur Änderung der Verkehrsführung des Weinmarkts zum 01. März 2025 fest
2024 wurden in der Memminger Altstadt mehrere bauliche Maßnahmen, größtenteils parallel, durchgeführt. Dabei kam es vor allem durch die Umgestaltung des Weinmarktes, die Sanierung der Zangmeisterstraße, die Anpassung der Verkehrsführung sowie die Sanierung des Parkhauses Schwesterstraße zu Beeinträchtigungen des Verkehrs. Der Stadtratsantrag, die 3. Stufe der Verkehrsführung des Weinmarktes erst zum ersten Quartal 2025 umzusetzen, wurde vom Stadtrat in der jüngsten Plenumssitzung einstimmig beschlossen.
Die Verkehrsführung in der Innenstadt wurde im Laufe des Sommers nach und nach angepasst. Um die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer schrittweise heranzuführen, wurde die Gesamtmaßnahme in drei Stufen eingeteilt, von denen die ersten beiden bereits umgesetzt wurden:
Stufe 1 (seit 24.06.2024): Drehung der Fahrtrichtung der Straße „Im Klösterle“ (vom Schrannenplatz zum Roßmarkt)
Stufe 2 (ab 01.09.2024): Drehung der Fahrtrichtung der Lindauer Straße und der Hofgasse. Der Schweizer Berg wurde größtenteils zu einer Einbahnstraße, um den Verkehr von Ost nach West und damit stadtauswärts zu leiten. Er ist nun nur noch bis zur Seitenstraße „Martin-Luther-Platz“ in beide Richtungen befahrbar.
Das Inkrafttreten der dritten Stufe, deren Umsetzung bislang für Oktober/ November geplant war, wurde nun aufgrund des Beschlusses des Stadtrats auf den 1. März 2025 verschoben. Sie umfasst die Umwandlung des Weinmarkts in einer Fußgängerzone (Linienverkehr, Fahrrad frei), sowie der Einbahnstraßenregelung am Schrannenplatz von West nach Ost (Richtung Bahnhof).
Mit der späteren Umsetzung der letzten Stufe kann die Gewöhnung an die bisherigen Änderungen der Verkehrsführung besser erfolgen. Vor dem Hintergrund, dass der Weinmarkt bis Ende Februar 2025 endgültige fertiggestellt sein wird und gleichzeitig das Jubiläumsjahr 1525 am Weinmarkt beginnt, ist die Umsetzung der 3. Stufe der Verkehrsführung allerdings bis spätestens zum 01.03.2025 erforderlich. Dies entspricht auch dem Beschluss des Plenums vom 14.12.2020. Der Stadtrat schöpfte damit mit seinem neuen Beschluss den Zeitrahmen der Maßnahme komplett aus.
Bild: V. Weyrauch/ Pressestelle Stadt Memmingen