Am Samstag, 16.05.2020, kam es im Stadtgebiet Augsburg zu mehreren angemeldeten Kundgebungen, die thematisch im Zusammenhang mit den bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie standen.
Nach wie vor sind Versammlungen nach den §§ 5 und 7 BayIfSMV (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) grundsätzlich landesweit untersagt. Die Zulässigkeit einer Versammlung ergibt sich nur bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen bzw. bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Versammlungsbehörde.
Die weitaus größte Kundgebung, mit etwa 500 Teilnehmern, fand von 15:45 Uhr bis 16:45 Uhr auf dem weitläufigen Plärrer-Gelände statt. Nachdem es am vorangegangenen Wochenende im Rahmen einer Kundgebung auf dem Augsburger Rathausplatz zu wiederholten Unterschreitungen des vorgeschriebenen Mindestabstands der Teilnehmer kam, wies die zuständige Versammlungsbehörde (Stadt Augsburg) das großflächige Plärrer-Areal als Versammlungsörtlichkeit für die heutigen Kundgebungen aus. Ebenso wurde das polizeiliche Einsatzkonzept der neuen Kundgebungsörtlichkeit sowie der höheren Zahl an zugelassenen Kundgebungsteilnehmern angepasst.
Die Versammlung verlief aus polizeilicher Sicht störungsfrei. Die Teilnehmer hielten sich sowohl an die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands als auch an die behördliche Auflage, während der Versammlung eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Im Vorfeld der Kundgebung stellten Polizeibeamte gegen 14:15 Uhr eine größere Personengruppe im Bereich des Willy-Brandt-Platzes fest. Einige dieser Personen führten auch Transparente mit sich. Die Gruppe beabsichtigte geschlossen und unter Missachtung des vorgeschriebenen Mindestabstandes zum Kundgebungsgelände zu ziehen, was nach der BayIfSMV untersagt ist. Einsatzkräfte verhinderten den Aufzug
und leiteten gegen 24 Personen ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen die BayIfSMV ein.
Um allen Kundgebungsteilnehmern das Recht auf Versammlungsfreiheit zu ermöglichen und gleichzeitig die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen bestmöglich überwachen zu können, war die Polizei mit etwa 200 Einsatzkräften im Stadtgebiet präsent. In den Einsatz waren auch Kommunikationsbeamte des Polizeipräsidiums Schwaben Nord eingebunden, um die Vorgehensweise der Polizei sowohl Versammlungsteilnehmern als auch unbeteiligten Passanten zu erläutern.
Fünf weitere Versammlungslagen im Stadtgebiet Augsburg, bei denen die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt war, verliefen ohne Störungen. Ein polizeiliches Einschreiten war nicht erforderlich.
Im Stadtgebiet Dillingen nahmen in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:15 Uhr etwa 80 Personen an einer Kundgebung im Taxispark teil. Aufgrund der Weitläufigkeit der Versammlungsörtlichkeit konnten die Teilnehmer den vorgeschriebenen Mindestabstand zueinander einhalten.