Afrikanische Schweinepest kommt nähe
Das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut hat in der vergangenen Woche im Landkreis Groß-Gerau in Hessen den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei einem erlegten Wildschwein bestätigt. Groß-Gerau liegt rund 40 km westlich des unterfränkischen Landkreises Aschaffenburg. Die hochkontagiöse Afrikanische Schweinepest, für die neben Wildschweinen auch Hausschweine empfänglich sind, ist damit in unmittelbare Nähe an Bayern herangerückt. Um zu verhindern, dass die Tierseuche auf Hausschweinebestände übergreift, sind insbesondre die Schweinehalter gefordert, konsequent die erforderlichen Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen in ihren Beständen umzusetzen.
Neben der bestehenden Gefahr einer Weiterverbreitung der Afrikanischen Schweinepest durch die Aufnahme von erregerhaltigen Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen durch die empfänglichen Tierarten, der indirekten Übertragung durch kontaminierte Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte und Kleidung, besteht nun auch die Gefahr der direkten Seucheneinschleppung über infizierte Wildschweine nach Bayern. Hessen hat in enger Abstimmung mit dem Bund und Bayern die nach Tierseuchenrecht erforderlichen Maßnahmen ergriffen und unter anderem Restriktionsgebiete ausgewiesen, für die Einschränkungen für den Handel mit lebenden Schweinen, die Landwirtschaft und die Jagd bestehen.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt Schweinehaltern dringend die Teilnahme am „Freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung ASP“. Dieses Verfahren bietet den teilnehmenden Betrieben im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest die Möglichkeit, klinisch gesunde Schweine unter vereinfachten Bedingungen aus dem Restriktionsgebiet zu verbringen. Überdies stellt das Verfahren auch ein wichtiges Frühwarnsystem zur Erkennung einer möglichen Ausbreitung der Tierseuche dar. Nähere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest und zum Statusverfahren bietet das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf seiner Internetseite, sowie das Veterinäramt Ostallgäu unter der Telefonnummer 08342 911-213.
Neben der Landwirtschaft sind auch die Jagdausübenden eine wichtige Säule der Tierseuchenprävention. Die Jägerschaft verringert mit ihren Anstrengungen das Risiko der Einschleppung in die Schwarzwildbestände und hilft, ein bestehendes Seuchengeschehen unter Kontrolle zu bringen. Die nachhaltige Reduktion der Bestände bleibt vorrangiges Ziel. Überdies sind die Jäger angehalten, etwaigen Verdachtsfällen beim Schwarzwild nachzugehen und erforderliche Laboruntersuchungen einzuleiten.