Am 29.06.2024 gegen 14:30 Uhr fiel einer uniformierten Streifenbesatzung in Oberndorf ein 15-jähriger E-Scooter-Fahrer auf, der mit seinem Elektrokleinstfahrzeug stadtauswärts fuhr. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass dieser keinen Versicherungsschutz für seinen E-Scooter besaß und auch kein Versicherungskennzeichen bei dem Fahrzeug angebracht war.
Daraufhin wurde die Weiterfahrt durch die Polizeibeamten unterbunden und er musste
seinen E-Scooter nach Hause schieben. Zudem muss er sich nun wegen einem
Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Auch in Schwabmünchen kam es zu einem ähnlichen Zwischenfall:
Am Samstag den 30.06.24 kam einer Streifenbesatzung der Polizei Schwabmünchen ein E-Scooter auf dem Fußweg der Fuggerstraße entgegen.
Der E-Scooter war verbotswidrig besetzt mit zwei weiblichen Jugendlichen und fuhr
auf dem Gehweg in entgegengesetzter Fahrtrichtung.
Bei einer anschließenden Verkehrskontrolle fiel sofort auf, dass an dem E-Scooter kein
Versicherungskennzeichen angebracht war.
Auf Nachfrage gab die verantwortliche 16-jährige Fahrzeugführerin an, dass das
Kennzeichen letztes Jahr abgefallen war und sich nach Ablauf des
Versicherungsjahres, niemand mehr um eine gültige Versicherung gekümmert hatte.
Die Polizei weist diesbezüglich nochmals eindringlich auf den leichtsinnigen Umgang
mit den bis zu 20 km/h schnellen E-Scootern hin, insbesondere wenn im Falle eines
Unfalls, keinerlei Versicherungsschutz besteht.