Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens von Zuschauern mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt. Davon kann der Verein 1.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Während des Heimspiels gegen den 1. FC Köln betrat ein Zuschauer aus dem Bereich der Gegengerade unerlaubterweise den Innenraum, konnte jedoch vom Sicherheitsdienst abgefangen werden. Der FCA wird den Flitzer zur Verantwortung ziehen: Neben einem obligatorischen Stadionverbotsverfahren soll auch die verbandsrechtliche Strafe an die Person weitergeleitet werden.